Fürstenfeldbruck:Vergewaltigungsprozess endet mit Freispruch

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Amtsgericht sieht es nicht als erwiesen an, dass 24-Jähriger seinen Ex-Freund zum Sex gezwungen hat

Von Julia Bergmann, Fürstenfeldbruck

Der 24-jährige angehende Polizeischüler, der von seinem 17 Jahre alten Exfreund der Vergewaltigung beschuldigt wurde, ist vor dem Fürstenfeldbrucker Amtsgericht freigesprochen worden. Bereits im Januar hatte sich das Jugendschöffengericht mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei dem vollzogenen Geschlechtsakt des ehemaligen Pärchens um eine Vergewaltigung oder lediglich einen Racheakt eines verschmähten Liebhabers gehandelt habe.

Damals hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, dass es zwischen ihm und dem inzwischen 18 Jahre alten Exfreund zum Geschlechtsverkehr gekommen war, er hatte aber behauptet, das sei einvernehmlich geschehen. Die Verhandlung wurde damals ausgesetzt, weil dem Geschädigten für seine Aussage ein Zeugenbeistand zur Seite gestellt werden sollte. Bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Montag war dieser anwesend, die Zeugenvernehmung fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bereits während des ersten Verhandlungstermins hatte der in Gauting lebende Angeklagte ausgesagt, er habe die Beziehung zu dem jüngeren Mann im November 2016 beendet, weil er sich in eine Frau verliebt hatte. Das ehemalige Pärchen war dennoch in Kontakt geblieben und hatte auch nach der Trennung noch gelegentlich Sex miteinander. Während dieses Zeitraums übernachtete der Angeklagte auf die Einladung des Geschädigten hin bei diesem. Dabei soll es laut Anklage zur Vergewaltigung gekommen sein. Der 24-jährige Beschuldigte hingegen betonte, beide Seiten hätten den Sex gewollt. Auch danach seien die beiden weiter in Kontakt geblieben. Das belegen zahlreiche Whatsapp-Nachrichten, die die beiden Männer auch nach der vermeintlichen Tatnacht noch ausgetauscht hatten. Während seiner Aussage vor Gericht im Januar mutmaßte der Gautinger auch, sein Exfreund habe sich wegen der Trennung mit seiner Anzeige rächen und ihm eine Karriere als Polizist verbauen wollen. Die entsprechende Aufnahmeprüfung für die Polizei-Fachhochschule hatte der junge Mann bereits bestanden, doch mit einem Schuldspruch wäre ihm sein Berufswunsch versagt geblieben.

Nach der Aussage des 18-Jährigen am Montag war zumindest die Frage geklärt, ob es sich bei dem Geschlechtsakt um eine Vergewaltigung gehandelt hatte. In seiner Urteilsbegründung verwies der vorsitzende Richter Johann Steigmayer auf die kürzlich in Kraft getretene Änderung im Sexualstrafrecht. Zwar gelte demnach ein Nein unumstößlich als Nein, auch ohne eine "Gewaltanwendung zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs". Als Vergewaltigung gilt demnach auch, wenn sich ein Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. In diesem Fall habe es zwar vom Geschädigten zunächst ein Nein zu den Annäherungsversuchen des Exfreundes gegeben. Doch der Zeuge hatte während seiner Aussage selbst erklärt, am Geschlechtsverkehr gleich nach seinem anfänglichen "Nein" aktiv mitgewirkt zu haben. Davon, dass der junge Mann den Akt nur passiv über sich ergehen lassen habe, könne man in diesem Fall nicht sprechen, so der Richter. Für den Angeklagten sei deshalb nicht erkennbar gewesen, dass der Geschlechtsakt gegen des Willen seines Exfreundes gewesen sei. "Man kann durchaus und berechtigterweise den Schluss ziehen, dass wenn der Geschädigte aktiv mitmacht, der ursprüngliche Wille, das Nein, geändert wurde", erklärt Steigmayer weiter. Damit folgt er sowohl der Forderung der Staatsanwältin als auch des Verteidigers.

© SZ vom 20.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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