Fürstenfeldbruck:Teure Watschn

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Jugendrichterin verhängt 1800 Euro Geldstrafe, weil 42-Jähriger den Töchtern seiner Freundin je eine Ohrfeige gegeben hat

60 Tagessätze à 30 Euro, 1800 Euro insgesamt muss ein 42-Jähriger für zwei Ohrfeigen bezahlen. Die Jugendrichterin am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck verurteilte den Verkäufer und Schankkellner vom Tegernsee wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Er hatte die damals zehn und 14 Jahre alten Töchter seiner Freundin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Weil die drei Frauen in Fürstenfeldbruck leben und die Taten in deren Wohnung passierte, fand auch die Verhandlung in der Kreisstadt statt. Und weil die beiden Opfer minderjährig sind, ist das Jugendgericht zuständig.

Der Angeklagte, ein gestandenes Mannsbild in weißem Trachtenhemd und heller Trachtenweste, sitzt mit verschränkten Armen auf der Anklagebank. Zu den Vorwürfen wolle er sich nicht äußern, sagt er kopfschüttelnd. Die Staatsanwältin hat ihm zuvor vorgehalten, vor einem halben Jahr gegen die ältere und vor eineinhalb Jahren gegen die jüngere Tochter seiner Freundin die Hand erhoben zu haben. Beide Male habe er in einen Streit eingreifen wollen, hieß es in der Anklage.

"Im Endeffekt fing alles mit einer Streiterei zwischen mir und meiner Tochter an und er hat sich eingemischt", bestätigt die 1972 geborene Freundin des Angeklagten. Sie schildert eine typische Eskalation: Beleidigungen, durch die Gegend geschmissenes Hamsterstreu, die Watschn, die sie nicht gesehen hat. "Das hätte nicht passieren dürfen", unterstreicht sie. Sie habe ihren Freund damals gleich aus der Wohnung komplimentiert, kurz danach habe er sich entschuldigt. Die zweite, heftigere Ohrfeige gegen die damals Zehnjährige sei "aber nicht ohne Grund" gewesen, verteidigt die 43-Jährige ihren Freund. Sie beschreibt, wie ein Streit zwischen den Mädchen eskalierte, die Jüngere völlig ausflippte und auf ihre Schwester losging. Da sei der Angeklagte dazwischen und habe der Zehnjährigen eine runtergehauen. Wie die Zeugin erläutert, ereignete sich der Ausbruch kurz nach ihrer Trennung vom Kindsvater. Die Kleine habe damals sehr zu Aggressionen geneigt, "deswegen waren wir mit ihr beim Psychologen, beim Psychiater". Jetzt, nach eineinhalb Jahren in Behandlung, ist die inzwischen Elfjährige nach Aussage der Mutter ruhiger.

Sowohl die 43-Jährige als auch die Töchter bestätigten, dass sich der Angeklagte damals entschuldigte und dass das Verhältnis zwischen ihm und den Kindern nicht besonders gut, aber okay sei. "Ich bin halt ein bisschen ausgeflippt", bekennt die Elfjährige selbst zu der Eskalation beigetragen zu haben. Wie schon zuvor ihre Mutter bejaht sie die Frage der Vorsitzenden Anna Kappenschneider, nach dem Schlag für einige Tage einen roten Punkt im Auge gehabt zu haben. Ihre ältere Schwester sagt unter Tränen aus. Sie habe Angst vor einer Wiederholung.

"Gerade gegen kleine Kinder, die Jüngere war damals zehn Jahre alt, darf so etwas nicht passieren", betont die Vorsitzende. Mit ihrem Urteil bleibt sie unter dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro forderte. Einschlägige, länger zurückliegende Vorstrafen fallen dabei kaum ins Gewicht. Doch bei einer weiteren Körperverletzung, "kommen Sie nicht mehr so leicht hier raus", warnt die Richterin.

© SZ vom 27.04.2016 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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