Fürstenfeldbruck:Spätfolgen einer Partynacht

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Stadtrat steht wegen Widerstand vor dem Amtsgericht

Samstagnacht Ende Oktober 2017: In Bruck feiern die Ministranten ihre alljährliche Party. Auch Grünen-Stadtrat Jan Halbauer ist dabei, wechselt später mit Freunden zum Buck Rogers. Als vor dem Club in der Fürstenfeldbrucker Hasenheide in Folge eines Streits ein Auto in eine Gruppe von Personen fährt und einen Menschen schwer, einen zweiten leicht verletzt, ist der politisch engagierte 33-Jährige nach eigenen Angaben völlig auf den Verletzten fokussiert. Diverse Polizeibeamte, in Uniform oder zumindest in Warnwesten, wollen den aus ihrer Sicht störenden jungen Mann vom Ort des Geschehens entfernen. Weil der 33-Jährige sich widersetzte, muss er sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten.

Konkret wirft die Anklage dem Fürstenfeldbrucker vor, sich der mehrfachen Aufforderung der Polizei widersetzt zu haben, sich zu entfernen. Zudem soll er einen Polizisten geschubst, einen zweiten bei einem Befreiungsversuch leicht verletzt haben. Beides bestreitet der Angeklagte: "Ich habe an dem Abend niemanden geschubst." Im Gerichtssaal berichtet er, dass die Situation vor dem Buck Rogers "sehr unübersichtlich" gewesen sei, Menschen drängten in verschiedene Richtungen, die einen zum Unfallort, andere zum Auto.

Wenige Minuten davor, etwa gegen halb drei Uhr, war ein 23-Jähriger mit einem Auto in die vor dem Club stehende Menschenmenge gefahren und hatte zwei Personen verletzt. Im Vorfeld hatte es offenbar Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Gruppen von Besuchern gegeben. Worum es dabei ging, hatten weder der Angeklagte noch die später eintreffenden Polizisten mitbekommen. Der Angeklagte, weißes Hemd unter grauem Sakko, versichert, dass er lediglich versuchen wollte, die Situation zu ordnen und dem am Boden Liegenden zu helfen. "Ich war natürlich sehr bestimmt in meinem Auftreten", räumt er ein. Und er sei betrunken gewesen, so dass er womöglich im Eifer des Gefechts und in der Dunkelheit den ein oder anderen Polizisten nicht als solchen erkannt habe. Laut Blutuntersuchung hatte er etwa 1,65 Promille Alkohol im Blut.

"Unser Mandant hat Ihren Mandanten anfangs nicht als Polizeibeamten wahrgenommen", hatte denn auch Halbauers Verteidigerin Anfang April an den Anwalt eines Polizisten geschrieben. Die von ihr im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs angebotenen 200 Euro Schmerzensgeld wegen einer Rötung am Oberarm, mutmaßlich entstanden, als der 33-Jährige einem Polizeigriff entwich, hatte die Gegenseite angenommen. Wie der Angeklagte nun geltend macht, hatte ein Arzt drei Wochen später bei ihm eine Kehlkopfprellung diagnostiziert, verursacht wohl vom Polizeigriff.

Drei Polizisten sind als Zeugen geladen, einer kennt die Situation nur aus den Akten und darf gleich wieder gehen. Die beiden anderen bestätigen, dass seinerzeit vor dem Buck Rogers großes Gewimmel herrschte und viele Menschen unterwegs waren. Den Angeklagten würden sie heute nicht wiedererkennen, sagen beide aus. Allerdings schildern beide auch, dass am Ende ihres Einsatzes der einzige Anwesende, der sich den Anweisungen der Polizisten widersetzt hatte und der deshalb gefesselt wurde, der Angeklagte gewesen sei. Zudem schildern beide den 33-Jährigen als "relativ aufdringlich" und "Störmoment"; er habe sich als Stadtrat bezeichnet und "ein bisschen hervorgetan".

Der Staatsanwältin und Richter Johann Steigmayer würden diese Ausführungen für eine Verurteilung genügen. Die Verteidigerin hofft indes, von weiteren Zeugen entlastende Details zu hören, etwa dass der Angeklagte die Polizisten nicht erkannt hat. Auf ihr Drängen setzt der Richter die Verhandlung aus.

© SZ vom 17.05.2018 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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