Fürstenfeldbruck:Räumkommando

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Städte und Gemeinden legen fest, wo und wann Fußwege freizuschaufeln sind. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert bis zu tausend Euro Bußgeld. Noch teurer kann es werden, wenn deswegen jemand verunglückt

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Schneemann bauen, rodeln, wandern - der Winter hat Einzug gehalten im Landkreis und lockt trotz tiefer Temperaturen ins Freie. Dort wartet zunächst aber auf viele Hausbesitzer oder Mieter eine Pflichtaufgabe: das Schneeräumen. In Satzungen legen Städte und Gemeinden, die selbst für Straßen und Radwege zuständig sind, fest, wer wann und wo Fußgängern den Boden bereiten muss. Wer der Pflicht nicht nachkommt und vor der eigenen Haustür kehrt, muss mit Bußgeld rechnen. Stürzt jemand deshalb und bricht sich beispielsweise ein Bein, können Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Die Schneefälle der vergangenen Tage bescheren neben Freude auch reichlich Arbeit, so wie hier in Puch nahe der Kaisersäule. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Immer wieder gibt es auch in der Kreisstadt Klagen über schlecht geräumte Gehwege. Laut städtischer Satzung muss sichergestellt sein, dass an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- oder Feiertagen von 9 bis 20 Uhr ein mindestens ein Meter breiter Streifen begehbar ist. Bei starkem Schneefall muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogar mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Nur ausnahmsweise darf mit Blick auf belange des Naturschutzes sowie sensible Hundepfoten an Treppen oder starken Steigungen Tausalz gestreut werden. Auf Eisglätte sind Sand oder Split die erste Wahl - der Bauhof stellt übers Stadtgebiet verteilt Split in öffentlich zugänglichen Kästen bereit. Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst Schnee räumen kann und sich auch nicht auf nachbarschaftlicher Basis einigt, der kann einen Hausmeisterdienst mit diesen Arbeiten beauftragen. Auch der Fürstenfeldbrucker Maschinenring bietet solche Leistungen an - zahlbar entweder pro Einsatzstunde oder auch als Pauschale, die in der Regel die Zeitspanne von November bis März umfasst. Der Münchner Mieterverein und der Fürstenfeldbrucker Verein "Haus und Grund" weisen darauf hin, dass solche Kosten auf die Miete umgelegt und unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Die Räumpflicht gilt auch entlang unbebauter Grundstücke und selbst dann, wenn es gar keinen Gehweg gibt - so wie in Spielstraßen. In diesen Fällen müsse eben ein Streifen auf der Fahrbahn geräumt werden, erklärt Thomas Brodschelm vom Brucker Ordnungsamt. Auf die Verhängung eines Bußgelds von bis zu tausend Euro hat die Brucker Stadtverwaltung bislang verzichtet, meist genügt eine ernste Ermahnung an die Grundeigentümer. Regelmäßige Kontrollen kann die Stadt ohnehin nicht leisten. Vor Gericht landen eher Streitigkeiten unter Nachbarn. Dann etwa, wenn jemand sich in einem Mehrparteienhaus trotz entsprechender Regelungen im Mietvertrag und eines Wochenplans partout nicht am Räum- und Streudienst beteiligen will und sich weder um den Gehweg noch um die Zugänge zu Mülltonnen und Garagen kümmert.

Die Wege mit Splitt zu bestreuen, kann eine Möglichkeit sein, den rutschigen Untergrund abzustumpfen. (Foto: Günther Reger)

Aufsehen erregte 2006 der damalige Brucker Oberbürgermeister Sepp Kellerer. Weil die Stadt Mitte März im Schneechaos zu versinken drohte und einige der Geschäftsleute rund um den Marktplatz tatenlos zusahen, griff er kurzerhand selbst zur Schneeschaufel und räumte unter den verwunderten Blicken der Passanten vor dem Café Brameshuber den Gehsteig frei.

Auf den Bahnsteigen im Landkreis kümmern sich externe Räumdienste darum, dass die Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. Schneit es nachts, so ist die DB-Winterdienstzentrale in Regensburg bemüht, bis sieben Uhr morgens einen 80 Zentimeter breiten Weg ab Bahnsteigkante frei zu räumen, sagt Bahnsprecher Bernd Honerkamp. Aufgehäuft wird der Schnee in der Bahnsteigmitte, was zu Problemen führen kann, wenn dieser Berg immer weiter anwächst oder vorbeirauschende Züge den Schnee verwehen. Salz kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.

© SZ vom 17.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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