Fürstenfeldbruck:Ohne Bildrechte kein Schwimmkurs

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Brucker Wasserratten nehmen fünfjährigen Buben nicht auf, weil die Mutter ihr Einverständnis verweigert. Der Vorstand fürchtet Schadensersatzansprüche, schließlich seien Fotos im digitalen Zeitalter nicht zu beherrschen

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Ein Fünfjähriger darf den Schwimmkurs bei den Brucker Wasserratten nicht besuchen, weil seine Mutter nicht sämtliche Bildrechte an den Verein abtreten will. Der Vorstand wiederum verweist auf das Urheberrecht sowie den Umstand, dass im digitalen Zeitalter das Fotografieren nicht zu verhindern sei. "Ich verstehe jeden, der seine Fotos nicht veröffentlicht haben möchte, aber wir machen uns ohne eine solche Erklärung unter Umständen schadenersatzpflichtig und strafbar", erklärte Michael Neuhierl, Vizepräsident der Abteilung Schwimmen.

Per Anmeldeformular erteilen Eltern unwiderruflich die Genehmigung dafür, dass alle im Rahmen des Schwimmkurses angefertigten Aufnahmen ihres Kindes in allen bildlichen Darstellungsformaten veröffentlicht und verwertet werden dürfen. Alle Nutzungsrechte werden unbefristet und uneingeschränkt übertragen, die Bilder dürfen verändert und verfremdet oder für Fotomontagen verwendet werden. Die Eltern müssen sich auch mit der digitalen Verarbeitung einverstanden erklären. Die Mutter eines Fünfjährigen hat sich nun geweigert zu unterschreiben. Sie wolle gerade nicht, dass Fotos ihres Sohnes auf Facebook hochgeladen werden. Dass der Verein die Unterzeichnung dieser Erklärung zur Bedingung macht, bezeichnete sie als "bodenlose Unverschämtheit".

Der Vizepräsident Neuhierl kann den Ärger nachvollziehen, jedes Jahr gäbe es mehrere solche Auseinandersetzungen. Die Beschwerde der Frau ist kein Einzelfall. Er sieht sich aber in einer Zwickmühle aufgrund der Rechtslage. So erwarteten die Sportverbände bei Wettkämpfen von den Vereinen, dass sie Fotos liefern. Oder es werden Fotos von Übungsleitern, von Kindern und Jugendlichen oder Eltern selbst angefertigt, etwa bei Wettbewerben oder Ausflügen. Manche Bilder würden auf der Homepage des Vereins oder auf Facebook gepostet. "Wir machen damit Werbung", sagt Neuhierl.

Man könne von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern nicht erwarten, dass sie in jedem Fall nachprüfen, ob alle Personen, die auf solchen Fotos zu erkennen sind, eine Einwilligung erteilt haben oder nicht. In Kindertagesstätten wird eine solche Unterscheidung gemacht, weil die Kinder von Eltern, die nicht unterschreiben, nicht abgewiesen werden können, aber das führe immer wieder zu Auseinandersetzungen, wenn doch einmal der Falsche auf einem Foto auftaucht, berichtet Neuhierl, der als Anwalt mit solchen Fällen zu tun hat.

Erschwerend komme hinzu, dass man in öffentlichen Einrichtungen wie einem Schwimmbad kaum verhindern könne, dass irgendwelche Leute mit auf Fotos auftauchen. Und schließlich würde im Zeitalter von Smartphones ständig irgendjemand fotografieren. So sei etwa in der Amperoase das Fotografieren laut Badeordnung verboten, überall hingen Schilder, aber viele hielten sich nicht daran. Das sei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebes.

Um Ärger zu vermeiden, wird von allen Vereinsmitgliedern erwartet, dass sie diese pauschale Einwilligung erteilen. "Es ist eine Absicherung für den Vorstand, denn wir haften alle mit unserem persönlichen Vermögen", so Neuhierl. Der Präsident sagte, dass solche Erklärungen von Fachverbänden empfohlen werden, um sich abzusichern. "Alle Vereine, die verantwortungsbewusst handeln, machen das", sagte Stefan Sponer. Er wies auch darauf hin, dass ein Verein kein Unternehmen ist. Es handele sich um Mitglieder, nicht um Kunden, und die müssten eben alle die Vereinssatzung akzeptieren. Sponer ärgert sich deshalb über die Vorwürfe gegen die Wasserratten.

© SZ vom 21.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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