Fürstenfeldbruck:Gewerkschaft rät, Arbeitszeiten zu notieren

Damit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht umgangen werden kann, rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Mini-Jobbern ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Schon ein simples Stunden-Heftchen, in dem die geleisteten Arbeitszeiten notiert sind, reiche völlig aus, um dem Chef jede Stunde glaubwürdig nachzuweisen, sagt Mustafa Öz, Geschäftsführer der NGG. Obwohl der Arbeitgeber verpflichtet sei, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu dokumentieren, sei eine Parallel-Kontrolle nicht verkehrt. Erfreut sind die Arbeitgeber über die Dokumentationspflicht jedoch keineswegs, obwohl es die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht beispielsweise im Gastgewerbe schon seit Jahren gibt. Der Geschäftsführer der NGG appelliert nun an die Bundestagsabgeordneten, keine "Arbeitgeber-Reparaturen am Gesetz vorzunehmen". Das führe dazu, dass der Mindestlohn nicht mehr kontrolliert werden könne. Auf Ablehnung stoßen sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen. Laut Öz sei der Mindestlohn auf einem guten Weg. Nun sei es wichtig, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen, denn das zusätzliche Geld fließe ja fast eins zu eins in den Konsum.

© SZ vom 17.04.2015 / JULK - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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