Fürstenfeldbruck:Gericht kassiert Eilbescheid

Ende Februar wird die Feuerwehr wieder vom Fliegerhorst abgezogen

Mit Befremden hat die Stadtspitze eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen. Die übergeordnete Instanz hat jüngst auf Antrag des Bundes einen zuvor vom Münchner Verwaltungsgericht erlassenen Eilbescheid aufgehoben, dem zufolge die Bundeswehr zumindest bis zum Abschluss des Rechtsstreit zwischen Stadt und Bund mit eigenen Kräften den Brandschutz auf dem Fliegerhorst sicherstellen muss. Nachdem die Bundeswehr im Herbst als Reaktion auf den Eilbescheid die zuvor abgezogenen sechs Feuerwehrleute wieder auf den Fliegerhorst zurückverlegt hatte, werden sie nun Ende Februar erneut abgezogen.

Für den Stadtjuristen Christian Kieser ist die Entscheidung der Gerichtshofs nicht nachvollziehbar und widersprüchlich. Die Stadt sei bekanntermaßen nicht in der Lage, den Brandschutz auf dem großen Militärareal sicherzustellen und werde dennoch ohne Übergangszeit dazu verpflichtet. Unmut löst auch der Umstand aus, dass die zehnminütige Hilfsfrist, in der Feuerwehren nach einer Alarmierung den Brandort erreichen sollen, von den Richtern auf ungewöhnliche Weise interpretiert wird: So genügt es offenbar, wenn die Feuerwehr in dieser Zeit die Schranke der Kaserne erreicht. Das nütze aber wenig, so Kieser, wenn es am anderen Ende in der Offizierschule brennt. Die Aussichten der Stadt, bis zum endgültigen Abzug der Luftwaffe eine dauerhafte Stationierung der Fliegerhorstfeuerwehr zu erzwingen, sind durch die jüngste Entscheidung gesunken. Befürchtet wird, dass das Münchner Verwaltungsgericht sich den Argumenten der höheren Instanz letztlich auch in der im Frühjahr anstehenden Fortsetzung des Hauptsacheverfahrens anschließen könnte. Selbst wenn das Verwaltungsgericht im Sinne Brucks urteilt und der Bund Revision einlegt, würde die Sache erneut vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof landen.

© SZ vom 24.01.2017 / slg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: