Fürstenfeldbruck:Geldstrafe für Besitz von Kinder-Pornobildern

11 700 Euro Geldstrafe muss ein Angeklagter zahlen, weil polizeiliche Ermittler zwei kinderpornografische Bilder auf seinem Computer gefunden hatten. Das klingt zunächst nach einem harten Urteil. Doch wenn man bedenkt, dass der Staatsanwalt für den 52 Jahre alten Olchinger eine sechsmonatige Haftstrafe beantragt hatte, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, erscheint das Urteil eines Richters am Amtsgericht in Fürstenfeldbruck wegen des Besitzes sowie der Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften auf einmal deutlich milder.

Der Prozess war gleich in zweierlei Hinsicht ungewöhnlich: Zum einen handelte es sich beim Angeklagten nicht um den klassischen Konsumenten von Kinderpornos. Auf deren Computern sind oft tausende strafbare Fotos und Filmaufnahmen mit Minderjährigen gespeichert. Beim Angeklagten hatten die Ermittler lediglich zwei Fotos gefunden. Ein Sachverständiger hatte zudem bestätigt, dass eines der Bilder vermutlich unbemerkt auf dem Cachespeicher des Angeklagten gelandet war, als der Olchinger ganz allgemein nach Pornos gesucht hatte. Zum anderen gab es Anfang 2017 eine Gesetzesänderung; seitdem liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten Freiheitsstrafe. Die Bilder wurden aber schon davor auf dem Computer des 52-Jährigen gespeichert und in einem Fall über Facebook an die damalige Geliebte weitergegeben.

Darauf wies auch der Vorsitzende Richter Johann Steigmayer in seiner Urteilsbegründung hin. Er hatte deshalb nach den Plädoyers extra die Verhandlung ausgesetzt. In seiner nun gefällten Entscheidung berücksichtigte der Fürstenfeldbrucker Amtsrichter das - er verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 90 Euro.

© SZ vom 23.03.2018 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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