Fürstenfeldbruck:Bei Bedrohung in den Stall

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Nach dem ersten Verdachtsfall am Ammersee bereiten Veterinäramt und Landwirte Schutz gegen Geflügelpest vor

Von Erich C. Setzwein, Fürstenfeldbruck

Noch ist im Landkreis Fürstenfeldbruck kein Wildvogel gefunden worden, noch ist kein Huhn an der Vogelgrippe gestorben. Doch das tödliche Virus H5N8 könnte sich auch zehn Jahre nach dem letzten Fall der Geflügelpest wieder ausbreiten. Im Veterinäramt werden deshalb Vorbereitungen getroffen, rasch nach dem Auftauchen eines Verdachtsfalls Maßnahmen zu ergreifen und die Geflügelhalter im Kreis umfassend über die Gefahr zu informieren. Der Leiter des Amtes, Werner Merk, jedenfalls nimmt die jüngsten Fälle in Norddeutschland und am Bodensee sowie den noch nicht bestätigten Verdacht in Breitbrunn am Ammersee sehr ernst. Komme es zum Äußersten, müssten ganze Bestände getötet werden. Vor einem solchen Szenario hat Kreisbauernobmann Johann Drexl aus Mammendorf am meisten Angst. "Das wäre der Gau für einen Betrieb", sagte Drexl am Montag. Er meint damit den sonst nur aus der Atomwirtschaft stammenden Begriff des "größten anzunehmenden Unfalls".

Für den Veterinär Merk ist es oberstes Ziel, dass die Geflügelhalter ihre Bestände schützen können. Das würde aber bedeuten, dass entweder nicht mehr alle Tiere nach draußen gelassen werden, wo das möglich ist, oder andere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wie etwa vor zehn Jahren, als Landwirte Netze spannten und Futterstellen vor Wildvögeln sicherten.

Die Geflügelpest wird von Wildvögeln übertragen, die jetzt unterwegs sind. "Es ist ein weit verbreitetes Virus, und die Vögel halten sich nicht an Stoppschilder", sagt Merk. Deshalb werde das Grippevirus auch so weit verbreitet. Werde aber an einem toten Vogel die Krankheit nachgewiesen, müsse in einem Radius von mindestens drei Kilometern eine Schutzzone eingerichtet werden. Das bestimmt das bayerische Umweltministerium, das den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Geflügelpest nachkommen muss. Das Ministerium weist, wie Merk ausführt, die betroffenen Landkreise an, die Verordnungen umzusetzen. Den Nachweis, dass es sich um Geflügelpest handelt, liefert das Friedrich-Loeffler-Institut. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit Sitz auf der Ostseeinsel Riems bekommt dafür zum Beispiel gefundene Wildvögel zur Untersuchung.

Als erstes würde die Stallpflicht greifen. Die würde durch eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes erlassen und würde nicht nur jene Betrieb treffen, die zum Beispiel bis zu 10 000 Legehennen haben, sondern auch alle jene kleineren Geflügelhalter, die die Tiere nur als Hobby haben. Diejenigen, die Geflügel in geringer Anzahl halten, sind in der Mehrheit. Betriebe mit mehr als 100 und weniger als 10 000 Tieren gibt es laut Merk nur 32.

Dass sie ihre Enten und Gänse, die auch jetzt noch den ganzen Tag draußen sind, beim Ausbruch der Geflügelpest im Stall einsperren müsste, wäre für Marille Schweiger besonders schlimm. "Die Tiere betteln darum, dass sie raus dürfen", berichtet sie vom Leben der 300 Gänse und 300 Enten, die auch jetzt rund um den Geflügelhof in Egenhofen unterwegs sind. Im Stall bleiben lediglich die Masthendl und die Puten, "denen es jetzt zu kalt ist". Auch wenn der Begriff Stallpflicht harmlos klingt, so sind mit ihm doch erhebliche Auflagen verbunden. Vorrangig gehe es darum zu verhindern, dass Wildvögel, die sich bei ihrem Zug über den Landkreis gerne Rastplätze an Gewässern aussuchen, nicht in die Nähe von Geflügelbetrieben und vor allem den Futterplätzen im Freien kommen und den Erreger dort verbreiten. Sind Betriebe mit Legehennen in der Schutzzone, so dürfen die Eier schon noch verkauft werden. Die Tiere selbst, ob lebendig oder geschlachtet, aber dürfen den Stall nicht verlassen, das Fleisch darf nicht in Verkehr gebracht werden, wie Merk sagt.

© SZ vom 15.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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