Fürstenfeldbruck:Autokauf wird zum Streitfall

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Ein 28-jähriger Gebrauchtwagenhändler sitzt wegen Betrugs vor Gericht. Das soll klären, ob er auf Mängel hingewiesen hat

Dass Frauen nichts von Autos verstehen und Gebrauchtwagenhändler oft sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind, sind zwei arg überstrapazierte Klischees. Trotzdem kann man auch im wahren Leben beiden Typen begegnen. Im ungünstigsten Fall treffen sie sogar aufeinander, wie Anfang des Jahres in Emmering. Dort kaufte eine 43-Jährige von einem Händler für 2000 Euro einen Audi A4, Baujahr 1998. Das Fahrzeug wies erhebliche Mängel auf, der Verkäufer versicherte seiner Kundin dennoch, sie kaufe ein zuverlässiges Auto in einwandfreiem Zustand. Deshalb muss sich der 27 Jahre alte Münchner nun wegen Betrugs vor dem Amtsrichter verantworten.

Der Audi war im November in Regensburg von einer jungen Frau für einen Euro an das Audi-Zentrum verkauft worden. Das hatte ihn für 779 Euro an den Angeklagten weiterverkauft. Der berief sich bei seinem Weiterverkauf darauf, dass der Wagen einen neuen TÜV hatte. Nachdem er eine lange Mängelliste abgearbeitet hatte, von der auch die Kundin gewusst habe, hatte er eine Plakette erhalten. "Wenn er TÜV kriegt, ist der Wagen in einwandfreiem Zustand", betonte er. Und verwies auf den Kaufvertrag, in dem die Mängel aufgelistet waren. Unter anderem waren dort Geräusche von Motor, Getriebe und Lenkung aufgeführt sowie eine nicht funktionierende Heizung. "Haben Sie auch mündlich auf die Mängel hingewiesen?", wollte der Staatsanwalt wissen. Bei etwa 30 Verkäufen pro Monat könne er sich daran nicht mehr erinnern, erwiderte der Angeklagte.

Ganz anders die 43-Jährige, die bei dem Gebrauchtwagenhändler explizit nach einem zuverlässigen Fahrzeug fragte, da sie ihr krankes Kind jederzeit ins Krankenhaus fahren können müsse. "Ich habe gefragt, ob das Auto in einem guten Zustand ist, da hat er gesagt: Ja." Die Frau erklärte, nichts von Autos zu verstehen und sich auf die Aussage des Angeklagten verlassen zu haben. Weder sie noch ihr Bekannter, der sie beim ersten Besuch in Emmering begleitete, hatten sich in das Auto gesetzt oder waren damit Probe gefahren. Auch die im Kaufvertrag aufgelisteten Mängel habe sie nicht bemerkt, da sie den Text nur überflogen habe. Sie bestätigte ihre Kenntnis der TÜV-Mängelliste, machte aber dabei den Eindruck, nicht zu verstehen, was das bedeutet. Jedenfalls war der Wagen schon einen Tag nach dem Kauf nicht angesprungen. Ein Freund der Käuferin, ein Kfz-Meister, hatte den Wagen nach dem Kauf angeschaut. In der Verhandlung beschrieb er das Auto als nicht verkehrstüchtig, den Wert gleich Null. "Ich hätte keinen TÜV bekommen in dem Zustand", sagte er.

Der 43-Jährigen zufolge hatten sie 2000 Euro für den A 4 vereinbart. Auf Bitte des Händlers willigte sie ein, den Kaufvertrag nur über 1200 Euro auszustellen. Seine Begründung: Für die 800 zusätzlichen Euro bekomme sie noch Winterreifen und ein neues Lenkrad. "Steuerhinterziehung ist schon auch ein Aspekt", entfuhr es da dem Staatsanwalt.

Hinter dem Umstand, dass der 27-Jährige bei dem Verkaufsgespräch laut der Käuferin darauf hingewiesen hatte, dass am Lenkrad ein Stück fehle, vermutete der Vorsitzende eher eine Masche. "Da wird auf einen Bagatellschaden hingewiesen", die gravierenden Mängel aber verschwiegen, führte Johann Steigmayer aus. Der Blick in das Strafregister untermauerte den Eindruck: Vor ein paar Jahren war der Münchner schon einmal wegen Betrugs verurteilt worden, weil er ein Auto mit Unfallschaden verkauft hatte, ohne diesen zu erwähnen. Auch der Fakt, dass der Angeklagte sich im Juli auf die Rücknahme des Audi einließ und der Käuferin die 2000 Euro zurückgab, nachdem er vorher telefonisch wochenlang nicht zu erreichen war und der 43-Jährigen dann empfahl einen Anwalt einzuschalten, dürfte sich wenig strafmildernd auswirken. "Da wusste der Angeklagte schon, dass ein Verfahren gegen ihn eröffnet wird", sagte der Richter.

Zum Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren einzustellen, lachte der Staatsanwalt. Der Vorsitzende setzte das Verfahren aus. Beim nächsten Termin soll der Bekannte der Käuferin aussagen, der damals bei der Besichtigung dabei war.

© SZ vom 08.10.2015 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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