Fürstenfeldbruck:800 Asylbewerber dürfen bleiben

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Die anerkannten Flüchtlinge müssen aus ihren Einrichtungen so lange nicht ausziehen, bis Wohnungen gefunden sind. Denn auf dem angespannten Immobilienmarkt ist kaum etwas zu bekommen

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

In den dezentralen Unterkünften des Landkreises Fürstenfeldbruck lebten Ende November 2170 Flüchtlinge. Diese Zahl ist bis auf einige Verschiebungen infolge der Zusammenführung von Familien seit dem April fast unverändert geblieben, obwohl die Regierung von Oberbayern dem Landkreis in den vergangenen acht Monaten keine neuen Flüchtlinge mehr zugewiesen hat. Was sich jedoch gravierend verändert hat, ist der Status der Schutzsuchenden. Inzwischen haben etwas mehr als 800 von ihnen, das ist etwas mehr als ein Drittel, die Anerkennung als Asylbewerber bekommen. Für diesen Personenkreis ist damit eine sich meist über einen längeren Zeitraum hinziehende Phase der Ungewissheit zu Ende gegangen.

Eigentlich müssten nun die Gemeinden, in denen sich diese Unterkünfte befinden, diesen Neubürgern Wohnungen zuweisen. Da dazu nicht nur im Landkreis, sondern im gesamten Großraum München Mietobjekte rar sind, dürfen die anerkannten Asylbewerber aber weiterhin in den dezentralen Unterkünften des Landkreises bleiben. Aufgrund des im Frühjahr verhängten Akquise-Stopps der Regierung, darf der Landkreis keine neuen Wohnungen oder Unterkünfte mehr anmieten. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Diese betrifft unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die nach den Bestimmungen des Jugendschutzes besondere Regelungen gelten. Für solche unbegleiteten Minderjährigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die damit nicht mehr in Gemeinschaftsquartieren von Sozialpädagogen betreut werden müssen, darf das Landratsamt weiter Verträge für zusätzliche einzelne kleinere Wohneinheiten abschließen.

Eine weitere Ausnahme betrifft den Bau von vier neuen größeren Unterkünften in Gröbenzell, Maisach, Adelshofen und Hattenhofen. In diesen soll bis zum Sommer des nächsten Jahren Platz für insgesamt 200 Schutzsuchende geschaffen werden. Allerdings werden das keine zusätzlichen Quartiere sein, sondern nur Ersatzunterkünfte für solche Mietobjekte, die der Regierung zu teuer oder die aus anderen Gründen ungeeignet sind oder deren Mietverträge zeitlich befristet waren oder demnächst auslaufen. Sollte die Zahl der Schutzsuchenden wieder stark ansteigen, ist nicht auszuschließen, dass wieder Notquartiere in Schulturnhallen geschaffen werden müssten. Auch der Notfallplan der Regierung von Oberbayern gilt weiterhin. Nach diesem ist der Landkreis verpflichtet, für Notsituationen 300 Plätze vorzuhalten. Als solche Notquartiere sind das Gymnasium in Olching und das Viscardi-Gymnasium in Fürstenfeldbruck vorgesehen.

Die neue Gröbenzeller Unterkunft soll auf einem Grundstück der Gemeinde an der Ecke Zweig-/Augsburger Straße entstehen. Dem Bauantrag hat der Gemeinderat bereits zugestimmt. Zurzeit wird darüber verhandelt, ob dort Wohncontainer aufgestellt werden sollen oder nicht. Die Gemeinde favorisiert dagegen dauerhafte Bauten aus Fertigteilen, die teurer sind, aber nach dem Auszug der Flüchtlinge für einen anderen Zweck genutzt werden könnten.

Zudem hat die Regierung den Landkreis jetzt dazu aufgefordert, wieder von Woche zu Woche die genaue Zahl der freien Plätze in den dezentralen Quartieren zu melden. Die jüngste Meldung von Andreas Buchner, dem Asylkoordinator des Landratsamts, dürfte für die Regierung keine große Hilfe gewesen sein. Der Landkreis verfügte nur über null bis maximal fünf unbelegte Flüchtlingsbetten. An dieser Situation dürfte sich laut Buchner so schnell nichts ändern. Allerdings geht er nicht davon aus, dass der Landkreis in nächster Zeit neue Flüchtlinge unterbringen muss.

Zum einen hatte der Landkreis seine Quote in der Vergangenheit regelmäßig übererfüllt. Es lebten hier also meist mehr Schutzsuchende als verpflichtend aufzunehmen waren. Zudem befindet sich der Landkreis Fürstenfeldbruck im Unterschied zu anderen Landkreisen in einer Sonderrolle. Diese resultiert aus der Dependance der Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung im Fliegerhorst. Sie bietet insgesamt 1200 Menschen Platz, ist aber meist nur zu 80 Prozent belegt wird. Deshalb geht der Landkreis davon aus, dass im Fliegerhorst 1000 Flüchtlinge leben. Da diese Zahl auf die Quote angerechnet wird, kommt der Landkreis auf zurzeit insgesamt 3170 Asylsuchende. Die Schutzsuchenden sollten nach Möglichkeit so lange in Erstaufnahmeeinrichtungen wie dem Fliegerhorst verbleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Erst dann sollten die Anerkannten auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden.

© SZ vom 23.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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