Eichenau:Supermarkt auf dem Prüfstand

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Die Zaunelemente für das Baugrundstück an der Hauptstraße in Eichenau liegen schon bereit, wann Baubeginn sein wird, ist aber noch unklar. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Ein Anlieger des ehemaligen Tankstellengrundstücks zieht vor den Verwaltungsgerichtshof. Er bezweifelt, dass der Bebauungsplan für das Gelände korrekt ist

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Das Baugrundstück ist freigeräumt, doch die Voraussetzungen, dass auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück zwischen der Hauptstraße und der Allinger Straße in Eichenau auch ein Supermarkt gebaut wird, sind noch nicht erfüllt. Während die Baugenehmigung noch von der Kreisbaubehörde geprüft wird, ist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Normenkontrollantrag eingereicht worden. Dieser hat, wie Eichenaus Bürgermeister Hubert Jung (CSU) bestätigt, zum Ziel, den Bebauungsplan überprüfen zu lassen. Ob dies zu weiteren Verzögerungen führen wird, kann Jung noch nicht sagen. Kommunalpolitiker wie die Grünen-Gemeinderätin Christine Ganzhorn aber hoffen darauf, dass das Projekt doch noch gekippt wird.

"Es ist eine Fehlentscheidung, an dieser Stelle einen Supermarkt zu errichten", fasst Christine Ganzhorn die Argumente zusammen, die sie zusammen mit den Anliegern bereits beim Bürgerbegehren vor über einem Jahr vorgebracht hatte. Dass nun ein Anlieger noch alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen möchte, hält Ganzhorn für konsequent. "Damit war zu rechnen", sagt sie.

Nachdem im Sommer vergangenen Jahres das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des ehemaligen Tankstellengrundstücks mit einem sogenannten Vollsortimenter daran gescheitert war, dass das Quorum nicht erreicht worden und gleichzeitig das Ratsbegehren für die Ansiedlung eines Supermarktes erfolgreich gewesen war, konnte der Gemeinderat den Bebauungsplan als Grundlage für weitere Genehmigungsverfahren aufstellen. Die dabei vorgebrachten Einwände von Anliegern wurden laut Bürgermeister Jung abgewogen. Letztlich aber kamen die Bürger nicht zum Zug, der Bebauungsplan wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Diese Satzung ist die Grundlage für den nun gestellten Antrag. Den Bürgern, so lässt es die Verwaltungsgerichtsordnung zu, steht das Recht zu, zum Beispiel eine Satzung in einem Normenkontrollverfahren prüfen zu lassen, wenn sie sie für nicht gültig halten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München ist Adressat eines solchen Antrags und spricht am Ende des Verfahrens ein Urteil.

Auch Bürgermeister Hubert Jung sieht in dem Antrag an den VGH "eine gewisse Konsequenz im Hinblick auf das vorangegangene Engagement der Bürger", wie er sagte. Jung traut sich aber noch keine Einschätzung zu, wie sich der Normenkontrollantrag auf den Bau auswirken könnte. Der Baubeginn, der sich bereits durch das Bürgerbegehren und den folgenden Entscheid im vergangenen Jahr verzögert hatte, dürfte nach Angaben Jungs in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Ob es so kommt, ist aber unklar, weil es in dem Normenkontrollverfahren eine einstweilige Anordnung geben könnte, die sich auch auf das laufende Genehmigungsverfahren auswirken könnte.

Die Grünen, die die Anlieger als einzige politische Gruppierung bei ihrer Kritik unterstützt hatten, sehen den Standort für den Supermarkt, den Edeka betreiben möchte, nach wie vor als ungeeignet an. Christine Ganzhorn ist der Meinung, dass, wenn Edeka komme, die Konkurrenz im Ortszentrum dadurch ausgeschaltet werde. Sie bezweifelt, dass es in der Ortsmitte einen zweiten Vollsortimenter geben werde, so wie es derzeit auch die Bürgermeisterkandidaten versprechen. Ganzhorn kann sich das nicht vorstellen, weil die Grundstücke, die für einen solchen Standort notwendig wären, noch gar nicht zur Verfügung stünden. In Eichenau heiße es schon, so die Grünen-Politikerin, dass ein weiterer Supermarkt erst in zehn Jahren gebaut werde. "Bis dahin hat sich unser Einkaufsverhalten schon wieder völlig verändert."

© SZ vom 03.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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