Eichenau:Probleme auf nur drei Kilometern

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Die Roggensteiner Allee scheint für Anwohner wie Verkehrsteilnehmer eine der kompliziertesten Straße Eichenaus zu sein. Es gelten unterschiedliche Vorfahrtsrechte, und inzwischen gibt es auch keine Zebrastreifen mehr

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Selbst die Eichenauer Gemeinderäte haben jüngst erkannt, welche Auswirkungen ihr Beschluss für eine Tempo-30-Zone im Nordosten der Gemeinde hat. Abgesehen vom Tempolimit, hat rechts Vorfahrt vor links in einem Bereich von 15 Straßen zwischen Roggensteiner Allee und der Bahnhofstraße. Für die Eichenauer, die sich als Fahrradfahrer oder Autofahrer dort im Straßenverkehr bewegen, scheint die Neuregelung verwirrend zu sein, wie sich aus den Äußerungen bei der Veranstaltung " SZ im Dialog" ergab. Nur schwer gewöhnten sich die Verkehrsteilnehmer an die Regeln, meinte etwa Anne Wenschkewitz: "Es klappt überhaupt nicht."

Die Roggensteiner Alle in ihrer gesamten Länge vom südlichen Ende an der Bundesstraße 2 bis zu ihrem nördlichen Ende an der Kapellenstraße gilt als komplizierter Verkehrsweg. Auch wenn man es der ungefähr drei Kilometer langen Gemeindestraße nicht ansieht, so macht sie Verkehrsteilnehmern wie auch Anwohnern Probleme. Auf einem langen Streckenabschnitt existieren nämlich zwei Trassen dieser Allee, getrennt nur durch den Starzelbach. Die westliche Straße endet in einem Weg, der zum Gut Roggenstein führt, die östliche am Donauschwabenweg, der zum S-Bahnhof geht.

Die Roggensteiner Allee vom südlichen Ende an der Bundesstraße 2 bis zu ihrem nördlichen Ende an der Kapellenstraße gilt als komplizierter Verkehrsweg. (Foto: Günther Reger)

Die östliche Roggensteiner Allee ist gleichzeitig eine Grenze der "Zone 30", die im Norden von der Peter-Rosegger-Straße und im Osten von der Schillerstraße begrenzt wird. Im Süden beginnt der Bereich, in dem nur höchsten 30 Stundenkilometer schnell gefahren werden darf, an der Pfarrer-Huber-Straße. Innerhalb dieses Gevierts liegen seit Herbst vergangenen Jahres 15 Straßen. Die Schillerstraße selbst gehört als Verlängerung der Hauptstraße nach Norden nicht zu dieser Zone.

Nun wäre es so einfach, weil innerhalb einer Tempo-30-Zone immer die selben Regeln gelten. Aber keine Regel ohne Ausnahme: die Bahnhofstraße bleibt Vorfahrtstraße, weil dort der MVV-Bus fährt, aber in allen anderen Straßen gilt rechts vor links. Bei der Umsetzung hielt sich die Gemeinde an die Straßenverkehrsordnung, die keine Zebrastreifen, Aufpflasterungen oder Linien in Tempo-30-Zonen vorsieht. Deshalb ist auf der Bahnhof-, Emmeringer und der Pfarrer-Huber-Straße sowie auf dem Teilstück der Roggensteiner Allee die Farbe der lange bestehenden Fußgängerüberwege vom Asphalt gekratzt worden. Nachdem die neuen Schilder aufgestellt waren, war sich die Verwaltung sicher, "eine rechtlich sichere Beschilderung und eine klare Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer" geschaffen zu haben. Und der Gemeinderat stimmte dieser Einschätzung und den Veränderungen zu.

Doch weil Menschen sich offenbar an Änderungen schwer gewöhnen, kommt es nach Darstellung von Anwohnern zu hanebüchenen Situationen. Abgesehen davon, dass viele Eichenauer meinen, in den auf 30 Km/h reduzierten Straßen werde stets zu schnell gefahren, ist die Rechts-vor-links-Regel wohl am schwersten umzusetzen. Die, die Vorfahrt hätten, trauen sich nicht heraus aus der Straße, und die, die Vorfahrt gewähren müssten, bleiben stehen, warten - und fahren weiter. Ähnliches beobachten auch die Anwohner der Allinger Straße - und ärgern sich darüber.

Seit die Neuregelung in Kraft ist, haben sich Bürgermeister Hubert Jung und Bauamtsleiter Andreas Troltsch einiges von den Bürgern anhören dürfen. Troltsch formuliert es diplomatisch: "Über die Folgeerscheinungen gab es verschiedentlich Anfragen und Bekundungen, dass die Leute es nicht so gut finden." Die Zebrastreifen seien wegen des geringen Verkehrsaufkommens nicht notwendig. Bürgermeister Hubert Jung erklärt die Rechtslage: Es müssten an der Stelle, an der ein Zebrastreifen rechtskonform wäre, mindestens 50 Menschen pro Stunde die Farbahn überqueren und 200 Autos pro Stunde an dieser Stelle vorüberfahren. Beide Mindestvoraussetzungen würden nur in der Staatsstraße (Haupt- und Schillerstraße sowie Hauptplatz) erfüllt. Bereits 2010, so Jung, seien bei einer Verkehrsschau mit Behördenvertretern die Zebrastreifen "kritisch hinterfragt" worden.

Während die Gemeinde in den Gebieten beidseits der Hauptstraße selbst die Geschwindigkeitsbegrenzung festlegen kann, ist es ihr versagt, ein Tempolimit auf der Hauptstraße zu verhängen. Denn die Ortsdurchgangsstraße von Eichenau von Puchheim nach Olching ist eine Staatsstraße, folglich ist der Freistaat zuständig und trägt dort auch die Kosten. Die Gemeinde ist höchstens für die Gehwege verantwortlich. Doris Hellmuth warb bei der SZ-Veranstaltung dafür, die Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße zu begrenzen. Gerade für Kinder und ältere Menschen sei es wegen der vielen Autos schwerer geworden, über die Straße zu kommen.

© SZ vom 28.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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