Unterkunft im Söldnermoos:Gefahrenquelle Kochplatte

Strengere Brandschutzauflagen für erwachsene Flüchtlinge

Brandschutz ist nicht gleich Brandschutz, wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen geht. Und deshalb war die Unterbringung von knapp 100 jungen, unbegleiteten Flüchtlinge in dem Hotelgebäude Am Söldnermoos 37 in Hallbergmoos möglich, nicht aber die von erwachsenen Flüchtlingen. Wie berichtet, hatte der Eigentümer des Hotelgebäudes nach dem Abzug der Jugendlichen das Haus dem Landkreis Freising zur Unterbringung von Asylbewerbern angeboten und einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Unterbringung der Flüchtlinge in dem Haus eingereicht.

Der Gemeinderat Hallbergmoos stimmte unter der Auflage zu, der Brandschutznachweis geführt werde. Außerdem müsse die Zahl der unterzubringenden Personen auf maximal 100 beschränkt sein. So sehe das auch das Freisinger Landratsamt. Ein Bezug des Gebäudes sei erst zulässig, wenn die "Brandschutzbescheinigung II" vorliege.

Der Unterschied zur vorherigen Belegung liegt laut Bürgermeister Harald Reents darin, dass bei der Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen andere Parameter gelten als bei Jugendlichen. "So war zum Beispiel bei der Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge während der gesamten Dauer und rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst anwesend. Zudem haben sich erwachsene Flüchtlinge grundsätzlich selbst zu versorgen, weshalb hierfür Kochstellen vorgehalten werden müssen, die bislang nicht vorhanden waren und natürlich brandschutztechnisch ebenfalls anders zu bewerten sind", teilt Reents mit.

© SZ vom 13.02.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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