Sichtschutz zu hoch:Wo der Spaß aufhört

Lesezeit: 1 min

Hallbergmooser Gemeinderäte wollen über die Mauern im Ort weiter selber bestimmen

Sichtschutzzäune in Form einer Gabionenmauer - zumal, wenn diese 1,80 Meter hoch sein soll - sind Geschmackssache und führen leicht zu Meinungsverschiedenheiten in einem Gemeinderat. Dieses Mal lag ein Antrag von einem Grundstückseigentümer an der Fliederstraße vor. Die 8,5 Meter lange Mauer sollte zum noch unbebauten Nachbargrundstück errichtet werden. Zulässig sind dort aber laut Bebauungsplan nur Holzzäune ("sockellos, senkrechte Lattung, maximal 1,20 Meter hoch") oder ein ebenfalls maximal 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun, der "hinterpflanzt" ist.

Eine größere Diskussion gab es zwar bei diesem Tagesordnungspunkt nicht, aber sieben der 17 Gemeinderäte stimmten schlicht dagegen. Für Bernhard Neumüller (Freie Wähler) nehmen diese Gabionen mittlerweile überhand, wie er erklärte.

Deutlicher wurden die Gründe für die Ablehnung schon wenig später, als den Gemeinderäten ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat vorlag. Diese sollte es dem Bürgermeister erlauben, künftig Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes auszusprechen, ohne vorher einen Beschluss des Gemeinderats einholen zu müssen - unter anderem beispielsweise bei "Mauern, einschließlich Stützmauern, Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassenwänden bis zwei Meter Höhe".

Bürgermeister Harald Reents (CSU) betonte, dass man den Gemeinderat entlasten wolle, dass sich das Gremium aber bei schwierigen oder heiklen Fällen nach wie vor damit befassen solle. Das veranlasste Heinrich Lemer (Freie Wähler) zu fragen, was denn heikel sei, wie man das definiere. Dass das schwierig sei, habe bereits die Abstimmung über die Gabionenmauer gezeigt. Er selber habe nicht dafür stimmen können, "weil bei mir bei 1,80 Meter Höhe der Spaß aufhört". Für ihn seien diese Mauern eine Ortsverschandelung.

Letztlich einigte man sich auf Vorschlag von Josef Fischer (FW) , den Passus - einen von vier - einfach zu streichen, womit wieder alle Anträge, die Mauern oder Sichtschutzzäune betreffen, im Gemeinderat behandelt werden. Danach stimmten alle der Änderung der Geschäftsordnung zu.

© SZ vom 21.08.2015 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: