Neuregelung vor der Landtagswahl:Aufräumen im Schilder-Wald

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Moosburg reagiert auf den Plakatier-Wahnsinn: Wahlwerbung darf nur noch auf den zwölf Anschlagtafeln der Stadt angebracht werden, Plakatständer sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt

Von Alexander Kappen, Moosburg

Die Landtagswahl im Oktober wirft im Moosburger Stadtrat bereits ihre Schatten voraus. Die Bundestagswahl im vergangenen Herbst ist noch bestens in Erinnerung, als in der Stadt ein Wildwuchs an Wahlplakaten herrschte. Daher hat das Gremium nun die Regularien geändert. Auf Antrag der Freien Wähler (FW) beschloss der Stadtrat bei nur einer Gegenstimme von Jörg Kästl (ÖDP), dass Wahlplakate im öffentlichen Raum nur noch an den zwölf Anschlagtafeln der Stadt angebracht werden dürfen.

Eine weitere neue Regelung sieht vor, dass das Aufstellen parteieigener Plakatständer im öffentlichen Raum generell untersagt wird. Dafür votierte eine knappe Mehrheit (12:11). Und schließlich beschloss der Stadtrat noch, dagegen war nur Andreas Müller (CSU), sonstige Anträge auf Plakatierungen von Vereinen oder gewerbliche Anbietern für Veranstaltungen, die nicht in Moosburg stattfinden, nicht zu genehmigen. Die Verwaltung begrüßte den Vorstoß der Freien Wähler ausdrücklich, die Wahlwerbung für den Bundestag habe "teilweise ein verheerendes Stadtbild ergeben".

Vizebürgermeister Josef Dollinger erläuterte dem Gremium noch einmal den Hintergedanken des FW-Antrags. Es habe in der Bevölkerung "großen Unmut" über die vielen Plakatständer gegeben. Außerdem seien viele beschädigt worden, "das ist auch nicht schön". Entscheidend sei jedoch, dass das Plakatieren mit einer begrenzten Anzahl an Ständern pro Partei, so wie bisher, "nicht nachkontrollierbar ist". Allein im Bereich des Rewe-Marktes seien bei der Bundestagswahl "20 blaue Plakatständer" von einer Partei zu sehen gewesen, obwohl im gesamten Stadtgebiet nur insgesamt 20 erlaubt waren. Dollinger gab zu, "dass ich früher ja auch gerne plakatiert habe", aber bei ihm sei das "wie bei einem Kettenraucher, der auf einmal Nichtraucher wird", sagte er mit einem Grinsen.

CSU-Fraktionssprecher Erwin Weber freute sich "über das hohe Maß an Selbstkritik des Kollegen Dollinger", was dieser mit einem Lächeln quittierte. Weber fand es jedoch nicht gut, "dass man zu Wahlkampfzeiten keinen einzigen Plakatständer für eine Veranstaltung aufstellen darf - gerade in der heutigen Zeit, in der die Zeitungsleser immer weniger werden". Er hätte gerne eine begrenzte Anzahl von Plakaten für eine begrenzte Anzahl an Tagen zugelassen. Ähnlich sah es Dritter Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne): "Es muss auch zu Wahlkampfzeiten möglich sein, für eine bestimmte Veranstaltung zu werben." SPD-Fraktionschef Gerd Beubl entgegnete: "Man kann auch auf den öffentlichen Anschlagtafeln der Stadt für Veranstaltungen werben." Außerdem seien Plakate auf Privatgrundstücken möglich. Wenn man wieder begrenzt Plakatständer im öffentlichen Raum zulasse, "haben wir wieder denselben Schilder-Urwald wie früher". Webers Argument bezüglich der Zeitungsleser konterte Dollinger damit, dass deren Anzahl zurückgegangen sei, "weil jetzt die sozialen Medien wie Facebook genutzt werden". Dort könne man dann auch für Veranstaltungen werben.

Jörg Kästl konnte sich mit dem FW-Antrag nicht recht anfreunden, "auch wenn bestimmte Parteien sich bei Größe und Anzahl der Plakate in keiner Weise an die Vorgaben gehalten haben und Sachbeschädigungen ärgerlich sind". Aber gerade bei kleineren Parteien, die sich schwer tun, öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen, seien Plakatständer ein wichtiges Merkmal des eigenen Auftretens. "Die AfD hat wild alles zugepflastert und sich auch sonst an keine Regeln gehalten, aber dann muss man als Verwaltung reagieren und das einfordern", argumentierte Kästl.

© SZ vom 16.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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