Moosburg:Zinsen gibt es zurück

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Thema "Erschließungsbeiträge Mühlbachbogen" ist beendet

Von Alexander Kappen, Moosburg

Der Stadtrat hat das Thema "Erschließungsbeiträge am Mühlbachbogen Süd" endgültig beendet. Nachdem er im Frühjahr beschlossen hatte, die vor 30 Jahren von den Grundstückseigentümern bereits beglichenen und 2011 von der Kommune erneut erhobenen Beiträge wieder zurückzuzahlen, entschied er am Montag, für den Zeitraum bis zur Rückerstattung Zinsen zu zahlen - und zwar an alle 420 Bescheidsempfänger. Einen rechtlichen Anspruch haben nur die 247 Bürger, die Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben. Der Stadtrat sah es jedoch als gerecht an, die Zinsen an alle zu zahlen.

Die Stadt hatte 1981 und 1982 einen Erschließungsvertrag mit der Firma BGI geschlossen. Beim Verkauf der Häuser am Mühlbachbogen waren die Erschließungskosten bereits im Preis enthalten. Nach der Insolvenz der BGI musste die Stadt allerdings die restlichen Arbeiten übernehmen und bekam auch den Straßengrund nicht unentgeltlich übertragen, wie es im Vertrag stand. So entstanden ihr zusätzliche Kosten, die sie laut Kommunalem Prüfungsverband und Gemeindetag auf die Hauseigentümer umlegen musste, obwohl die Stadt das nicht wollte. "Mit dem Argumente der unbilligen Härte sind wir nicht durchgekommen", rief Martin Pschorr (SPD), der sich im Auftrag der Stadt um die Sache kümmerte, am Montag in Erinnerung. Durch ein Verfassungsgerichtsurteil änderte sich jedoch die Rechtslage, wonach die Angelegenheit nun als verjährt gilt und die Anwohner ihre doppelt bezahlten Beiträge in einer Gesamthöhe von 150 000 Euro zurückbekommen.

Zudem sind an die 247 Widerspruchsführer Zinsen zu zahlen. Das wären laut Thomas Graßl aus der Gebührenstelle der Stadt etwa 15 800 Euro. Durch die Auszahlung an alle 420 Beitragszahler erhöht sich die Summe auf 20 000 Euro. Für die rechtlich nicht gedeckte Differenz von 4200 Euro haften die Stadträte privat, aber die Kommunalaufsicht habe signalisiert, "dass sie das nicht beanstanden wird", so Graßl. Pschorr riet, die Zinsen an alle auszuzahlen, sonst müsse man künftig "allen raten, gegen jeden Bescheid Widerspruch einzulegen", um auf der sicheren Seite zu sein. Johannes Becher (Grüne) konnte "das Gerechtigkeitsargument nachvollziehen", stimmte aber als einziger gegen diesen Vorschlag, "weil ich mich an Recht und Gesetz halten will".

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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