Lärmaktionsplan:Bürger können sich nochmals äußern

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Das meldet die Stadt Freising. Teil A ist über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Seite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt seien in der ersten Phase 38 000 Beteiligungen eingegangen.

An diesem Mittwoch, 24. Januar, beginnt nun die zweite Phase. Bis zum 7. März haben die Bürger dann Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B werde dann Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht, teilt die Behörde mit. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel ist die Regelung von Lärmproblemen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr.

Alle Informationen sind vom Eisenbahn-Bundesamt in einem Flyer zusammengefasst worden, der unter: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/lap/Flyer_LAP.pdf heruntergeladen werden kann.

© SZ vom 24.01.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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