Komplexe Rechnerei:Kinderbetreuungskosten steigen teils erheblich

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In Freising steigen die Kinderbetreuungskosten teils erheblich. (Foto: Marco Einfeldt)

Wegen einer Neukalkulation müssen etliche Eltern in Freising künftig wesentlich tiefer in die Tasche greifen als bisher. In einigen Fällen kann dies bis zu 40 Euro mehr ausmachen pro Monat.

Von Kerstin Vogel, Freising

Jahr für Jahr müssen sich die Freisinger Stadträtinnen und Stadträte so etwa im März mit einem unliebsamen Thema befassen: Dann geht es im Finanzausschuss um die komplex berechneten Gebühren für die Kinderbetreuung - und weil das am Ende stets auf eine Erhöhung hinausläuft, wurde in früheren Jahren oft ausführlich um die Frage gestritten, was den Eltern noch zuzumuten sei. Anders 2018: Nach monatelangen Vorberatungen unter anderem im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ältestenrat hat die Verwaltung am Montag im Finanzausschuss eine neue Gebührenkalkulation vorgelegt, die am Ende sogar um ein Haar einstimmig angenommen worden wäre.

Eine generelle Erhöhung lässt sich daraus zumindest für dieses Jahr zwar nicht ablesen. Je nach Betreuungsart - Kindergarten, Hort oder Krippe - und Dauer der Betreuung steigen die Gebühren teilweise aber massiv oder sinken in einigen Fällen. So wird beispielsweise die Unterbringung in einer Krippe für vier bis fünf Stunden für das erste Kind um elf Prozent teurer, das entspricht 29,11 Euro im Monat. Bei mehr als acht Stunden sinkt der Beitrag der Eltern dagegen um vier Prozent (16,39 Euro). Im ersten Fall kostet der Krippenplatz 286,60 Euro im Monat, im zweiten sind es 447,10 Euro.

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Ähnliche Sprünge gibt es auch bei den Kindergarten- und Hortgebühren, wobei hier kürzere Betreuungszeiten tendenziell eher günstiger, längere dafür teurer werden. Soll ein Kind künftig zum Beispiel im Kindergarten für neun bis zehn Stunden betreut werden, beträgt die Gebührensteigerung stolze 25 Prozent (37,49 Euro). Sind es dagegen nur vier Stunden, sinkt der Beitrag um drei Prozent (2,92 Euro). Hinzu kommt jeweils noch das Entgelt für Getränke und Verpflegung.

Diese sehr uneinheitliche Anpassung der Gebühren ist in diesem Jahr einmalig, wie es im Ausschuss hieß, und resultiert eben aus der neuen Kalkulation. So wurden die Buchungszeiten neu gewichtet und deren Kosten an bisher nicht eingehaltene Vorgaben aus dem Bayerischen Kinderbetreuungsgesetz (BayKiBiG) angepasst. Der Deckungsgrad, also der Anteil, den die Eltern an den Kosten der Kinderbetreuung aufbringen müssen, wurde für dieses Jahr auf 21 Prozent für die Krippen, 15,5 Prozent für die Kindergärten und 19 Prozent für den Hort festgelegt, wie Stadtkämmerin Mathilde Hagl erläuterte.

In Berlin kosten Kindertagesstätten dagegen nichts

Künftige Gebührenerhöhungen sollen wieder proportional erfolgen und sich an der durchschnittlichen Kostensteigerung der vergangenen vier Jahre orientieren. Der Deckungsgrad soll in den kommenden fünf Jahren jährlich um 0,5 Prozent erhöht werden. Speziell in so einer kostenintensiven Region wie Freising seien Beitragserhöhungen immer schwierig, sagte Susanne Nerb (CSU) als zuständige Referentin: "Ich persönlich wäre da eher beim Land Berlin, wo die Kindertagesstätten nichts kosten."

Sie sei aber froh, dass zumindest der Deckungsgrad leicht reduziert worden sei. Monika Schwind, die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, erklärte, dass sie auf den ersten Blick erschrocken sei, "weil es einzelne Buchungszeiten schon ganz schön trifft". Das liege jedoch nicht an den neuen Freisinger Leitlinien für die Gebührenkalkulation, versicherte sie: "Das hätten wir viel früher schon machen müssen."

Einzig an der geplanten, regelmäßigen Erhöhung des Deckungsgrades entzündete sich dann doch noch eine kurze Debatte, weil Grünen-Stadtrat Sebastian Habermeyer dem damit verbundenen Automatismus nicht zustimmen mochte. Pauschal 0,5 Prozent höre sich zwar wenig an, sagte er: "In zehn Jahren sind das aber schon fünf Prozent. Wo soll denn das Ziel sein, was ist denn der Deckungsgrad, mit dem wir zufrieden sind?"

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Die Grünen würden deshalb "die politische Frage stellen, warum man den Deckungsgrad zwingend erhöhen muss", sagte Habermeyer. Seinem Antrag, diesen Passus aus dem Beschlussvorschlag zu streichen, stimmte anschließend jedoch nur Bürgermeisterin Eva Bönig (ebenfalls Grüne) zu. Gegen den Beschlussvorschlag mit Festlegung der 0,5-Prozent-Steigerung votierte am Ende dann nur noch Habermeyer. Die aus der neuen Gebührenkalkulation resultierende Satzung wurde anschließend einstimmig angenommen.

© SZ vom 18.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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