Stellplatzverordnung:Alle auf der Straße

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Der geplante Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Hallbergmoos führt zu einer Debatte über die geltende Stellplatzverordnung. Gemeinderäte fordern, die Satzung zu überarbeiten

Von Gerhard Wilhelm, Hallbergmoos

Der Antrag auf einen Vorbescheid für den Bau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage an der Maximilianstraße in Hallbergmoos hat zu einer Debatte über die geltende Stellplatzverordnung in der Gemeinde geführt. Konrad Friedrich (SPD) forderte, die Satzung endlich zu überarbeiten, wie man es in der Klausurtagung des Gemeinderats im vergangenen Herbst beschlossen habe.

Auslöser waren die zahlreichen Befreiungen vom dort geltenden Bebauungsplan, die der Antragsteller haben wollte. Unter anderem sollte die zulässige Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,29 erlaubt werden. Statt der maximal zwei sollten drei Vollgeschosse gebaut werden dürfen. Und anstatt eines Satteldaches will der Bauherr ein Pultdach.

Am Pultdach in Blechausführung störte sich Robert Wäger (Grüne), da es seiner Meinung nach dort nicht ins Umfeld passe. Für das Ziegeldach sprachen aber fachliche Gründe. Bei der gewünschten Dachneigung von sechs Grad besteht die Gefahr der Abdeckung bei starkem Wind.

Das eigentliche Problem stellte aber für einige Gemeinderäte, allen voran Friedrich, die gewünschte Ausnahme bei den Stellplätzen dar. Drei der 14 Parkplätze sollten nur oberirdisch sein, elf in der Tiefgarage, was nur einem Wert von 21,4 Prozent der geforderten Plätze entspricht. Diese drei sollen zudem entlang der Straße außerhalb des Bauraums in der grünen Vorzone errichtet werden. Sie ermögliche laut Antrag eine einfachere Zufahrt zur Tiefgarage, was wiederum zu einer höheren Akzeptanz und Nutzung der Stellplätze durch die Mieter führe. Der Grünflächenanteil von 77 Prozent, wie im Bebauungsplan gefordert, reduziert sich aber dadurch auf 45 Prozent.

Friedrich sah aber generell ein Problem. Die Einfahrt sei trotzdem sehr eng und erfahrungsgemäß würden viele lieber ihr Auto oben stehen lassen als in die Tiefgarage zu fahren. "Die stehen dann alle auf der Maximilianstraße", befürchtet der SPD-Gemeinderat. Außerdem bezweifelte er, dass die 14 Stellplätze für die Bewohner der neun Wohnungen reichen. "Bei der Größe der Wohnungen werden vermutlich eher Familien einziehen und die haben in der Regel zwei Autos."

Rechtlich keine Chance sah Bürgermeister Harald Reents (CSU) für den Vorschlag Wägers, die Mieter zu verpflichten, die Tiefgaragenplätze mieten zu müssen. Die oberirdische Situation könne man von gemeindlicher Seite nur über Park- und Halteverbote regeln.

Dennoch wurde der Antrag gegen die Stimme Friedrichs angenommen. 2006 hatte man rund 120 Meter entfernt sogar noch weit reichendere Befreiungen gebilligt.

© SZ vom 28.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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