Großes Interesse in Neufahrn:Bezahlbares Wohnen

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Für die Anlage Am Bahndamm melden sich erste Bewerber

Von Birgit GruNdner, Neufahrn

Es dauert noch Monate, bis die Wohnanlage Am Bahndamm fertig wird. Doch die ersten Interessenten haben sich längst im Rathaus gemeldet. Die 15 öffentlich geförderten Wohnungen sollen schließlich auch mit schmalem Geldbeutel bezahlbar sein, und die zwölf Einfachstunterkünfte könnten ein erster Schritt weg von den derzeit einzigen Notunterkünften in Wohncontainern sein. Zusagen dafür gibt es derzeit noch nicht: Wer am Ende einziehen darf, wird in Richtlinien geregelt, über die der Gemeinderat noch abschließend entscheiden muss. Erst dann wird eine Warteliste eröffnet.

Das Konzept soll auch festlegen, unter welchen Bedingungen Bewohner innerhalb des Systems auf- oder auch absteigen können, also zum Beispiel von einer Notunterkunft in eine Einfachstunterkunft wechseln dürfen. Man wolle damit Anreize schaffen, sagt Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne), der bereits von einem "Neufahrner Modell" spricht. Nach einem Jahr will er eine Zwischenbilanz ziehen und gegebenenfalls "nachjustieren". Ausgearbeitet wurde das Konzept zusammen mit den beiden Obdachlosenbetreuerin der Gemeinde.

Aktuell kann die Gemeinde Menschen, die ihre Wohnung verlieren oder aus anderen Gründen auf der Straße stehen, nur einen der 28 Wohncontainer am Bahnhof, am Fürholzer Weg und Am Sportplatz anbieten. Von "Basis-Notunterkünften" spricht Viktoria Hermann vom Hauptamt. Was eigentlich als Übergangslösung gedacht ist, wird wegen der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt oft zum Dauerzustand.

Auch mittlerweile "mietfähige" Bewohner sehen oft gar keine Möglichkeit, wieder in eine richtige Wohnung zu ziehen. Künftig können sie von der Gemeinde eine "Clearing-Bescheinigung" bekommen und damit die Chance, in eine der neuen Einfachst-Notunterkünfte zu wechseln, wie Hermann in einem Pressegespräch erklärte. Vorgesehen ist, dass man dafür zum Beispiel finanzielle Grundvoraussetzungen erfüllen oder bewiesen haben muss, dass man sich an Hausordnungen hält. Umgekehrt sollen Bewohner der Einfachstunterkünfte auch "rückgestuft" werden können - zum Beispiel aus Gründen, die auch bei einer regulären Wohnung zu einer Kündigung führen würden.

Das Konzept sieht außerdem einen weiteren "Aufstieg" in eine der öffentlich geförderten Wohnungen vor. Auch hier werden für die Vergabe Richtlinien festgelegt. Dazu soll gehören, dass man einen Wohnberechtigungsschein vorlegen muss, sagte Christian Salzmann von der Liegenschaftsverwaltung. Anders als bei den früheren Sozialwohnungen an der Albert-Einstein-Straße, bei denen der Landkreis das letzte Wort hatte, kann Am Bahndamm die Gemeinde selbst entscheiden, wer den Zuschlag bekommt. Wie lange jemand schon im Ort lebt oder arbeitet, soll dabei ebenso berücksichtigt werden wie etwa die Kinderzahl oder eine Behinderung. "In angemessenem Umfang" sollen die öffentlich geförderten Wohnungen auch anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, sagte Heilmeier.

In regelmäßigen Abständen soll dann überprüft werden, inwieweit die Höhe der Mieten für die jeweiligen Bewohner angemessen ist, bei Bedarf wird die Miete dann angehoben. Unterdessen gibt es bereits Planungen für weitere öffentlich geförderte Wohnungen im künftigen Baugebiet auf dem alten Sportplatz und im Baugebiet Neufahrn-Süd, in dem das Projekt von einem Immobilienunternehmen umgesetzt wird. Die Gemeinde hat bei der Belegung aber ein Vorschlagsrecht.

© SZ vom 22.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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