Für den Ortskern:Ein Plan soll's richten

Eching will Spielhallen per Bebauungsplan ausschließen

Zum künftigen Ausschluss von Spielhallen im Ortskern legt das Rathaus nun einen großflächigen Bebauungsplan über die Ortsmitte. Einziger Inhalt ist der "weitgehende Ausschluss von Vergnügungsstätten". Momentan ist ein Rechtsstreit anhängig, weil an die Bahnhofstraße eine Spielothek ziehen will, was das Landratsamt aufgrund geltenden Baurechts genehmigen will. Die Gemeinde hat dagegen geklagt. Mit dem neuen Bebauungsplan soll die Frage künftig baurechtlich unzweideutig festgelegt sein.

Als Ortskern, in dem Spielhallen nicht erlaubt sind, definiert der Umgriff des Leitplanes Nummer 76 die gesamte Untere Hauptstraße und ihr Umfeld bis zur Waagstraße, die Bahnhofstraße bis zur Ostpreußenstraße und die Danziger Straße bis zu Schule und Pfarrzentrum. Inbegriffen ist auch das Ladenzentrum "Alter Wirt", das einen eigenen Bebauungsplan hat. Die Ensembles entlang der Oberen Hauptstraße um Hotel Höckmayr, Freisinger Bank und die Boardinghäuser haben in ihren Leitplänen bereits die Ausschlussbestimmungen.

Sylvia Jung (Bürger für Eching) monierte im Planungsausschuss, dass der Inhalt der Planung auf Vergnügungsstätten beschränkt werde. Eine tatsächliche Überplanung des Ortskerns täte der Ortsentwicklung gut, argumentierte sie. Wenn jetzt schon mal ein Leitplan für das Zentrum angepackt werde, sollten darin doch auch planerische Ziele der Gemeinde für ihre Ortsmitte diskutiert und aufgestellt werden.

Bislang werden Bürgerplatz und weite Teile entlang der Bahnhof- und der Unteren Hauptstraße immer in Einzelfallentscheidungen gestaltet. Die "Bürger für Eching" fordern spätestens seit der Debatte um die Situierung des Rathauses eine grundlegende Bauleitplanung. Bürgermeister Sebastian Thaler ging auf die Anregung nicht ein. Vordringlich sei nur der Ausschluss der Spielotheken.

© SZ vom 08.08.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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