Entwarnung:Bewegungsbad im ASZ wieder offen

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Unbedenkliche Legionellenwerte nach intensiver Reinigung

Das Bewegungsbad im Echinger ASZ kann nach einer intensiven Reinigungspause wieder genutzt werden. Nach einem Legionellenbefall sind die Messwerte wieder tadellos. Die Gemeinde hat erklärt, die künftigen Mehrkosten durch neue Reinigungsauflagen von knapp 5000 Euro jährlich zu übernehmen und so den weiteren Betrieb zu sichern. Nicht mehr stattfinden kann dort allerdings das Babyschwimmen.

Bei Routinekontrollen waren im Sommer im zulaufenden Wasser vor der Anreicherung mit Chlor Legionellen gefunden worden, deren Konzentration die Grenzwerte minimal überschritt. Die Bakterienart kann für Menschen gesundheitsschädigend wirken. In der Folge wurden die Anlagen gereinigt und erneuert. Im Becken seien die Werte nun wieder unbedenklich, hieß es aus der Liegenschaftsabteilung im Rathaus, lediglich in zwei Badezimmern im ASZ sei die Konzentration über das gemeinsame Leitungsnetz noch wahrnehmbar. Hier sind vor einer Öffnung des Beckens noch weitere Kontrollmessungen nötig.

Allerdings gilt es eine neue DIN-Norm umzusetzen, wonach die Anlage monatlich kontrolliert werden muss, was sich im Jahr auf Kosten von etwa 4700 Euro summiert. Der Verein "Älter werden in Eching" wendet für den Unterhalt des Beckens derzeit etwa 20 000 Euro jährlich auf, von denen er nur 9500 Euro über Nutzungsgebühren refinanzieren kann. Weitere 5000 Euro reinzustecken, sei angesichts der knappen Haushaltsdecke des Vereins nicht mehr drin, hieß es aus dem ASZ.

Gegen zwei Stimmen aus der CSU billigte der Bauausschuss des Gemeinderates mit 11:2 Stimmen die Übernahme dieser Prüfungskosten durch das Rathaus. Ausgeschlossen sind künftig allerdings Angebote mit Säuglingen und Kleinkindern. Hier haben die Gesundheitsbehörden ebenfalls neue Maßstäbe angesetzt, was im Bewegungsbecken des ASZ einen Nachrüstungsaufwand von mindestens 120 000 Euro bedeuten würde. Zudem sei es kaum vorstellbar, dass die Technik in den beengten Räumen überhaupt Platz fände.

© SZ vom 08.12.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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