Echinger Bahnhofstraße:Spielothek bleibt zu

Landratsamt verweigert die Genehmigung zur Eröffnung

Die geplante Spielothek im Echinger Ortskern an der Bahnhofstraße ist zwar genehmigt - aber sie darf nicht eröffnen. Und obwohl die Spielhalle nicht kommen wird, ist weiterhin die Klage der Gemeinde gegen das Landratsamt anhängig, mit der das Rathaus gegen die Genehmigung vorgehen will. Für die momentan leer stehende Ladenfläche an der Bahnhofstraße gibt es noch keine anderen aktenkundigen Nutzungspläne.

Das Rathaus war Sturm gelaufen gegen die Pläne für die Spielothek, doch das Landratsamt hatte die Ablehnung der Gemeinde übertrumpft und das Projekt genehmigt. Allerdings nur baurechtlich. Die Genehmigung für die Eröffnung einer Spielstätte nach den Vorgaben der bayerischen Statuten zum öffentlichen Glücksspiel wurde nach Auskunft aus dem Gemeindebauamt vom Landratsamt verweigert.

Damit dürfte die Spielothek theoretisch eröffnen, faktisch aber nicht. Die Gemeinde will aber weiter auch das theoretische Restrisiko ausmerzen. Denn die Umstände, die zur Verweigerung der Lizenz geführt haben, können sich auch mal ändern, das Rathaus will derartige Optionen aber grundlegend ausschließen. Daher läuft gerade ein Bauleitplanverfahren, mit dem Eching explizit im weiter gefassten Ortskern Spielhallen verbieten will. Die Eröffnung hat der Gemeinderat bereits beschlossen, demnächst soll die öffentliche Beteiligung starten.

Und es läuft weiter die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die baurechtliche Nutzungsgenehmigung durch das Landratsamt, mit dem die Gemeinde auch den ansonsten möglichen Präzedenzfall ausradieren will. Das Rathaus sah mit einer Spielhalle die Attraktivität des Ortskerns gefährdet und befürchtete unzumutbare Lärmbelästigungen und Gefahrensituationen für Anlieger. Das Landratsamt wertete den Antrag als absolute Ausnahme vom bisherigen Geschehen an der Straße und daher als genehmigungsfähig.

© SZ vom 08.03.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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