Auseinandersetzung mit Landwirt:Etappensieg der Gemeinde

Eching braucht noch ein Grundstück, um einen Radweg an der Straße nach Garching bauen zu können. Doch der Besitzer will es nicht hergeben. (Foto: Marco Einfeldt)

Eching kommt im Streit um Enteignung für Radweg voran

Im anhaltenden Rechtsstreit um den Radweg zwischen Eching und Garching hat das Echinger Rathaus einen Etappensieg errungen. Das Landratsamt Freising hat die beantragte Enteignung des Grundeigentümers für ein fehlendes Teilstück des geplanten Radwegs im Sinne der Gemeinde akzeptiert. Allerdings sind gegen diese Entscheidung Rechtsmittel möglich und es gilt als wahrscheinlich, dass der Grundbesitzer weiter dagegen vorgeht.

Der Versuch der Gemeinde, über das Instrument einer sogenannten vorzeitigen Besitzeinweisung bauen zu können, noch bevor ein Enteignungsverfahren rechtskräftig wird, ist bereits seit einem halben Jahr am Amtsgericht Landshut anhängig.

Der seit Jahren geplante Radweg entlang der Garchinger Straße außerhalb der Ortschaft ist seit Jahren geplant und in Teilen auch schon realisiert. Zur vollständigen Trassierung aber fehlt noch ein Grundstück, das der betroffene Landwirt nicht hergeben will. Die Gemeinde Eching ist darauf aber angewiesen, weil es eine staatliche Förderung für die Maßnahme nur bei einer lückenlosen Wegeführung gibt. Die Verfahren laufen jetzt bereits seit Monaten.

Mit dem gleichen Grundeigentümer hat die Echinger Gemeindeverwaltung schon beim Bau des Autobahnzubringers Eching-Ost jahrelange Rechtsstreitigkeiten um Flächenenteignungen ausgefochten. Eine abschließende, nicht mehr anfechtbare Kostenentscheidung in der Materie war erst kürzlich nach einer über zwölf Jahre dauernden Auseinandersetzung erlassen worden.

© SZ vom 25.11.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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