Asylunterkünfte:Absurde Forderungen

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Der Freistaat zeichnet sich in der Asylpolitik wieder durch besonders rabiates Vorgehen aus

Von Clara Lipkowski

Bayern geht mal wieder als Rigoros-Beispiel in der Asylpolitik voran. Diesmal sind es überhöhte Gebühren, die der Freistaat von Flüchtlingen verlangt, die arbeiten beziehungsweise anerkannt sind, aber in Asylunterkünften wohnen bleiben. Hinzu kommen Nachberechnungen für die vergangenen zwei Jahre: Wer schon früher ein solcher "Fehlbeleger" war, wird heute dafür zur Kasse gebeten, womit schnell mehrere Tausend Euro zusammen kommen.

Dass Flüchtlinge, sobald sie Geld verdienen, für die Unterkunft zahlen müssen, ist richtig. Wer anerkannt ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, zahlt Steuern und, klar, für die eigene Wohnung. Verlangt aber der Freistaat für einen Schlafplatz in einem Fünf-Bett-Zimmer Quadratmeterpreise von bis zu 44 Euro, kann man nur noch den Kopf schütteln. Denn das ist absurd.

Zögen die "Fehlbeleger" aus, wären sie auf dem gleichwohl teuren, freien Markt im Landkreis Freising tatsächlich mit weniger hohen Mietpreisen konfrontiert. Sie können aber nicht raus, weil es keine freie Wohnungen gibt. Von Sozialwohnungen ganz zu schweigen. Anwärter darauf können sich im Landkreis auf Wartelisten eintragen lassen und dann ungefähr so lange warten wie einer, der früher und anderswo einen Trabant bestellt hat.

Trotz aller Absurdität: 311 Euro könnten arbeitende, alleinstehende Flüchtlinge vielleicht noch stemmen, Wohnraum kostet eben. Zur Not springt für anerkannte Flüchtlinge das Jobcenter ein und der Freistaat bekommt das Geld vom Bund. Aber wie genau sollen Flüchtlinge mit einem Nettoeinkommen von ein paar Hundert, vielleicht 1000 Euro, zeitgleich die Nachforderungen zahlen? Ernsthaft erwarten können die Behörden nicht, dass das Geld ad hoc fließt. Ratenzahlungen werden angeboten, sind aber Verhandlungssache. Dass andere Bundesländer die Nachforderungen gar nicht erst stellen, ist ein möglicher Weg. Sie zu verringern und dann in Kleinstraten zu verlangen, wäre der richtige.

© SZ vom 13.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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