Taufkirchen:Unklares Stimmungsbild

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Taufkirchener Bürger diskutieren über die Frage, ob die Gemeinde das Wasserschloss kaufen soll

Von Philipp Schmitt, Taufkirchen

Ob die Gemeinde Taufkirchen das zum Verkauf stehende Wasserschloss Taufkirchen erwerben soll oder nicht, ist noch nicht entschieden. Auch in der Bürgerversammlung war dies ein zentrales Thema. Sowohl die Befürworter als auch Gegner eines möglichen Kaufs bekamen für ihre Wortmelden Applaus. "Wir sind froh über die Meinungen. Vor einer Entscheidung müssen wir noch Untersuchungen zu den Renovierungs- und Betriebskosten abwarten", sagte Bürgermeister Franz Hofsfetter (CSU). Noch lägen keine konkreten Zahlen zu den Betriebskosten des Schlosses vor, deswegen könne der Gemeinderat noch nicht entscheiden.

Bedenken gegen den Kauf des Schlosses äußerte Konrad Aigner, der das Schloss als "Millionengrab" und "Fass ohne Boden" bezeichnete. Er äußerte die Vermutung, dass das Schloss auf einem schwierigen Untergrund stehe und dass sich deshalb auch künftig wieder große Risse an den Wänden zeigen würden. Ein künftiger Eigentümer müsse mit hohen Unterhaltskosten rechnen. Ein anderer Bürger regte an, statt neuer Schulden für den Kauf den Schuldenabbau fortzusetzen und auf einen Kauf zu verzichten. Der Künstler Bodo Gsedl hingegen wies auf die historische Bedeutung des Gebäudes und die bereits erfolgten Renovierungsarbeiten hin. Er sagte, dass das Schloss vor allem im Ostflügel gut renoviert worden sei und die Gemeinde durch den Kauf des Wahrzeichens eine historische Chance nutzen sollte.

Das Schloss nicht zu kaufen, aber an den Nutzungsrechten und ausgehandelten Verträgen festzuhalten und es "so zu belassen, wie es ist", dafür sprach sie ein anderer Redner aus. Auch die Vertreter des Förderverein des Schlosses appellierten an die Gemeinde, die Nutzungsrechte nicht abzugeben. Derzeit sind Räume im Erdgeschoss des Westflügel an die Kreismusikschule und den Naturkindergarten vermietet, im ersten Obergeschoss hat die Gemeinde ihren Trauungssaal eingerichtet. Im Mittelteil im ersten Obergeschoss befindet sich die wertvolle alte Kapelle, die Hofstetter zufolge auf jeden Fall öffentlich zugänglich bleiben soll.

Einen möglichen Käufer gibt es bereits, das wiederholte Hofstetter. Er würde das Schloss kaufen, falls ihm die Gemeinde ihre Nutzungsrechte mit Ausnahme der Kapelle abtreten würde. Die Gemeinde müsse nun klären, ob sie die Nutzungen aufgeben möchte. Sie habe aber auch die Möglichkeit, das Schloss selbst zu kaufen und "zu hundert Prozent zu übernehmen", wie Hofstetter sagte. Die jetzigen Eigentümer, die Erben des 2010 gestorbenen Schlossbesitzers Nico Forster, sind laut Hofstetter zur weiteren Sanierung des Schlosses verpflichtet, derzeit würden die Sanierungsarbeiten jedoch ruhen, weswegen die Gemeinde eine Klage auf Fertigstellung der Sanierung erhoben und damit die Verjährung der Sanierungsverpflichtung gehemmt habe. Das Landgericht hat laut Hofstetter inzwischen "im beiderseitigen Einvernehmen das Ruhen des Verfahrens angeordnet". Überstürzen wolle die Gemeinde die Entscheidung über einen Kauf nicht. Jetzt sollen Experten klären, welche Kosten unter dem Blickwinkel der statischen Verhältnisse, der Brandschutzmaßnahmen und der technischen Ausstattung auf die Gemeinde zukommen könnten. Wichtig sei vor einer Kaufentscheidung auch eine Einschätzung der jährlichen Unterhalts- und Betriebskosten. Auch die Frage nach Zuschüsse durch die Städtebauförderung oder den Denkmalschutz ist demnach noch unbeantwortet.

Bislang verfügt die Gemeinde über Nutzungsrechte für das Erdgeschoss mit Fuggersaal und Küche und das erste Obergeschoss mit Festsaal und Nebenräumen sowie über die Süd- und Nordterrasse. Das zweite und dritte Obergeschoss sind Privatbereiche. Von den 2180 Quadratmetern Nutzfläche hat die Gemeinde ein "dauerhaft im Grundbuch gesichertes Nutzungsrecht für 1188 Quadratmetern". Falls die Gemeinde das Schloss nicht kauft, könne sie nach den derzeitigen Regelungen bis 2030 ihre Bereiche unentgeltlich nutzen. Danach müsste sie bis 2055 ein Drittel und bis 2080 die Hälfte der ortsüblichen Miete gezahlt werden.

© SZ vom 12.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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