Taufkirchen:Große Hunde müssen an die Leine

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Noch im Juni soll die Verordnung in Taufkirchen in Kraft treten. Sie gilt aber nur in bestimmten Bereichen

Von Philipp Schmitt, Taufkirchen

Mit einem brisanten Thema hat sich am Dienstag der Taufkirchener Gemeinderat beschäftigt: Müssen größere Hunde und Kampfhunde künftig beim Gassigehen in bestimmten Bereichen an die Leine genommen werden? Sie müssen - zumindest in den Siedlungen und auf beschilderten den Geh- und Radwegen. Noch im Juni soll die gegen zwei Stimmen beschlossene Hundeanleinverordnung in Kraft treten. "Die neue Verordnung mit den definierten Gebieten muss genau bekannt gemacht werden", sagten Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU) und Georg Schmittner von der Verwaltung.

"Ungefähr zwei bis drei Mal im Jahr gibt es in der Gemeinde gefährliche Situationen oder Beißvorfälle mit Hunden", sagte Schmittner. Auf Nachfrage der SZ teilten Schmittner und Geschäftsleiter Konrad Karbaumer zu einem Vorfall vor ein paar Tagen mit, dass sich vor dem Rathaus ein am Café angeleinter Hund wohl los gerissen habe, als er einen Jogger mit Hund entdeckte. Die Bilanz: Ein Hund kam auf der Bundesstraße unter die Räder und musste in die Tierklinik, ein Halter zog sich offenbar eine Fingerwunde zu. Die Gemeinde möchte nun Fingerspitzengefühl zeigen. Die neue Verordnung sei nicht als Gängelung oder Misstrauensvotum in Richtung Hundehalter gedacht, sondern als Schutz zum Beispiel für ängstliche Kinder.

In Erding gibt es demnach eine Anleinverordnung bereits. 620 Hunde sind in Taufkirchen gemeldet, mehr als 200 von ihnen haben eine Schulterhöhe von mindestens fünfzig Zentimetern. Für sie gilt die Anleinpflicht. Man hält dies für angemessen "zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit" auf öffentlichen Plätzen, Anlagen und Wegen in bestimmten Bereichen.

Außerhalb dieser Bereiche dürfen auch die größeren Hund weiterhin frei laufen. Innerhalb der Bereiche müssen sie jedoch an eine reißfeste und bis zu dreißig Meter lange Leine gelegt werden und dürfen nur von Leuten Gassi geführt werden, "die körperlich in der Lage sind, den Hund zu beherrschen". Manfred Slawny (SPD), Korbinian Empl (FW), Valentin Bitzer (FW) und der Zweite Bürgermeister Christoph Puschmann (CSU) appellierten an die Vernunft der Hundehalter. "Es gibt viele Möglichkeiten, wo große Hunde frei laufen können", betonten sie. Auch ungefährliche und brave Hunde könnten frei laufend Unfälle provozieren. Der Gemeinde könnten dann Vorwürfe gemacht werden, sagte Slawny.

Empl appellierte an Hundebesitzer, sich die richtigen Stellen auszusuchen, wo sie ihre Hunde frei laufen lassen könnten. Sie sollten dabei auf Jungwild Rücksicht nehmen. Er betonte aber, dass es "viele vernünftige Hundehalter in der Gemeinde gibt". Bitzer regte an, die Verordnung versuchsweise für ein Jahr auszuprobieren. Puschmann fand, dass die Leinenpflicht vor allem auf von Fußgängern, Joggern und Radfahrern genutzten Wegen einen Versuch wert sei. Er wollte zudem wissen, ob die Gemeinde aus versicherungstechnischen oder haftungsrechtlichen Gründen die Verordnung brauche, was Schmittner verneinte. Christian Aigner (FW) sah die Gefahr, dass die neue Verordnung durch die Meldung von Verstößen gegen die Anleinpflicht im Rathaus zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen könnte. Zudem sei die Umsetzung schwierig. Schmittner zufolge sollen in der ersten Phase keine kostenpflichtigen Verwarnungen oder gar Bußgelder ausgesprochen werden. Weder soll die Anleinpflicht kontrolliert werden, noch gibt es eine Beschilderung. Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU) hielt sich während der Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern weitgehend aus der Diskussion heraus. Er monierte lediglich die im Entwurf vorgesehene lange Laufzeit der Verordnung von 20 Jahren. Diese Regelung wurde gestrichen, die Verordnung läuft damit zunächst auf unbestimmte Zeit.

© SZ vom 12.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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