Taufkirchen:Gemeinde genießt Vorkaufsrecht

Taufkirchen will sich dadurch wichtige Grundstücke sichern

Die Gemeinde Taufkirchen trifft Vorkehrungen, damit besonders wichtige private Grundstücke künftig nicht an der Gemeinde vorbei an Investoren verkauft werden können. Der Bauausschuss hat in der Sitzung am Dienstag einstimmig dem Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung zugestimmt, damit die Gemeinde im Falle eines Verkaufs eines strategisch wichtigen Grundstücks zu Marktpreisen einspringen und das Vorkaufsrechts ausüben könnte: "Wir müssen das Recht nicht ausüben, aber wir könnten, wenn Grundstücke von öffentlichem Interesse verkauft würden, zu den Kaufbedingungen am Freien Markt diese Grundstücke kaufen", sagte Bürgermeister Franz Hofstetter (CSU). Zuvor war erläutert worden, dass es einige Grundstücke in der Gemeinde gebe, die im Verkaufsfalle für die Kommune von besonderem Interesse sein könnten. Im Zusammenhang mit einem Geh- und Radweg ist die Gemeinde zum Beispiel an der Attinger Straße an den für die Komplettierung des Radwegs erforderlichen Flächen interessiert. Von Interesse könnte für die Gemeinde auch ein Areal hinter dem Rathaus oder ein Grundstück entlang eines Baches sein, falls diese am freien Markt verkauft werden sollten. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde greife nur, falls die privaten Eigentümer diese Grundstücke auch verkaufen wollen und diene der Gemeinde als Rechtsgrundlage, um wichtige Flächen im Verkaufsfall zu den Bedingungen am Freien Markt erwerben zu können, falls öffentliches Interesse dafür bestünde: "Wir müssten es aber nicht machen", sagte der Bürgermeister zur Option Vorkaufsrecht.

© SZ vom 28.04.2016 / mitt - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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