Neufahrn:Nichts mehr zu machen

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Gemeinderat hat kein Mitspracherecht am Pfarrhof

Obwohl viele Gemeinderäte alles andere als glücklich über die Neubau-Pläne für das alte Pfarrhof-Gelände sind, haben sie kaum Möglichkeiten, etwas daran zu ändern. Denn mit dem Vorbescheid des Landratsamts besteht bereits Baurecht, und daran bemisst sich auch der Wert des Grundstücks beim Verkauf. Würde die Gemeinde nun im Nachhinein doch noch Einschränkungen machen und etwa mit einem Bebauungsplan das "Baurecht reduzieren", wie es im Verwaltungsjargon heißt, riskiert sie Schadensersatzforderungen der Eigentümer. Das erklärte geschäftsleitender Beamter Eduard Sczudlek auf Anfrage der "Freisinger SZ".

Nach jetzigem Stand sollen auf dem 3000-Quadratmeter-Grundstück, auf dem derzeit nur der Pfarrhof und viele Bäume stehen, drei Mehrfamilienhäuser mit 26 Wohnungen errichtet werden. Die Nachricht hat bei Nachbarn einen Sturm der Entrüstung ausgelöst (wir haben berichtet). Nach wie vor können sie nicht nachvollziehen, dass Bauamtsleiter Michael Schöfer von einer "maßvollen baulichen Nutzung" spricht, die sich in die Umgebung einfügen werde. Zweifel kamen freilich auch aus den Reihen der Gemeinderäte. Viele sind außerdem verärgert, weil sie erst durch die Anwohner von dem Bauvorhaben erfuhren und der Bauausschuss nicht beteiligt war. In der jüngsten Sitzung des Gremiums erklärte Schöfer das mit der Geschäftsordnung. Demnach wird der Ausschuss nur eingebunden, wenn Gebäude höher als sieben Meter werden sollen - das ist am Pfarrweg nicht der Fall.

Mittlerweile hat Bürgermeister Franz Heilmeier (Grüne) angekündigt, die Geschäftsordnung so zu ändern, dass der Bauausschuss auch bei kleineren Vorhaben zustimmen muss. In der Gemeinderatssitzung am 19. Februar steht das Thema auf der Tagesordnung. Am weiteren Prozedere im Fall des alten Pfarrhofs wird das aber laut Sczudlek wohl nichts ändern: Die Bauherren müssen noch einen Bauantrag einreichen, der nach der geltendem Recht erneut nur von der Verwaltung beurteilt wird. Für die eigentliche Genehmigung ist das Landratsamt zuständig.

© SZ vom 05.02.2018 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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