Nach Gutachteraussage:Weitere Zeugen werden geladen

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Noch kein Urteil im Prozess gegen psychisch kranken Steinewerfer

Von Florian Tempel, Landshut

Im Prozess gegen den psychisch kranken Steinewerfer von Taufkirchen ist am Donnerstag noch kein Urteil gesprochen worden. So schnell, wie ursprünglich geplant, geht das Verfahren doch nicht voran. Die zwei Verteidiger des 25 Jahre alte Angeklagten haben beantragt, zwei in Serbien lebende Zeugen zum Prozess nach Landshut zu laden. Das kann allerdings dauern - mindestens einige Woche, womöglich ein halbes Jahr und vielleicht klappt es auch gar nicht.

Am Dienstag hatte die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landshut begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten, einem 25-jährigen Man aus dem Irak, versuchten Mord vor. Sein Motiv sei gewesen, durch die lebensgefährliche Tat als definitiv psychisch krank eingestuft zu werden. Der Angeklagte war bereits sieben Jahre in Deutschland, hatte aber keinen positiven Asylbescheid erhalten. In der Anklage heißt es, er handelte "aus Hass auf Deutschland und alle deutschen Bürger" und wollte "mit der Tat in verachtenswerter Weise erreichen, wie auch immer, in Deutschland zu bleiben".

Die äußeren Umstände seiner Tat scheinen klar. Drei Zeugen haben gesehen, wie er am Morgen des 29. Dezember 2015 an der Bundesstraße B 15 in der Ortsmitte von Taufkirchen am Straßenrand stand und einen mehr als 600 Gramm schweren Stein mit Wucht gegen die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden Autos warf. Es gab einen lauten Knall, die Scheibe splitterte, zersprang aber nicht. Der Fahrer des Autos, ein Mann aus Serbien, fuhr ruhig weiter und parkte das Auto ordentlich vor einer Metzgerei. Seine Beifahrerin erlitt hingegen einen ziemlichen Schock.

Am zweiten Verhandlungstag wurde ein Unfallgutachter zur Gefährlichkeit des Steinwurfs gehört. Er erklärte, dass es erstaunlich viel Kraft brauche, um selbst mit einem so schweren Stein eine Windschutzscheibe einzuwerfen. Dazu müsste ein Auto wohl mindestens 50 Stundenkilometer fahren und der Stein absolut frontal auf die Scheibe treffen. Der Gutachter vermied es, sich im konkreten Fall festzulegen, wie gefährlich der Steinwurf tatsächlich war. Außer einem Durchschlagen der Scheibe hätte jedoch die Situation auch gefährlich sein können, indem der Fahrer erschreckt sein Auto in ein entgegenkommendes Fahrzeug gelenkt hätte. Wie groß der Schreck beim Fahrer war, soll der nun selbst vor Gericht berichten.

© SZ vom 07.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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