Markt Schwaben:Schuld sind die Anderen

Sägmühlen-Eigentümer attackiert nach Brückenabriss die Gemeinde

Von Isabel Meixner, Markt Schwaben

Nach dem Abriss der Fußgängerbrücke an der Sägmühle hat sich der Eigentümer zu Wort gemeldet. Die Schuld an der Zuspitzung des Streits sieht er allein bei der Gemeinde. Diese habe eine einvernehmliche Entwicklung nicht gewollt, schreibt er in E-Mails an die Süddeutsche Zeitung: "Mein Vorschlag war, ganz stark zusammengefasst: Die Gemeinde hilft, den Rohbau zu legalisieren [. . .]. Ich verschaffe der Gemeinde bzw. Öffentlichkeit ein Recht, den Weg zu begehen und mit Fahrrad zu befahren." Er verweist auf drei Alternativwege, die im Süden des Gebiets über die Sempt führen, und auf einen weiteren im Norden der Sägmühle: "Ich verstehe gar nicht, warum mein Privatweg hier von solch großer Bedeutung sein soll." Ein Recht, private Brücken zu nutzen, gebe es nicht. "Ich könnte jederzeit eine Brückenbenutzungsgebühr verlangen".

Er hatte die Sägmühle 2011 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Zu der Zeit existierte für das Gebiet bereits eine Veränderungssperre. Der vorherige Eigentümer hatte auf dem Areal zwar legalerweise ein Gebäude begonnen, es dann allerdings größer als erlaubt gebaut, wodurch es zum Schwarzbau wurde. Der Gemeinderat sei anfangs bereit gewesen, den Rohbau zu legalisieren, sagt Bürgermeister Georg Hohmann (SPD). Allerdings sollte im Gegenzug das alte grüne Wohnhaus auf dem Areal verschwinden. Ein konkretes Angebot des jetzigen Eigentümers, dass die Gemeinde den Weg kaufen kann, hat es ihm zufolge nie gegeben.

Nach Ablauf der Veränderungssperre im April 2014 hatte der Gemeinderat einen Bebauungsplan beschlossen. Darin wurde der Weg als öffentlich festgesetzt und die Lage der Baukörper eingezeichnet. Der Bebauungsplan ist mittlerweile in Kraft getreten, der Sägmühlen-Besitzer hat bereits Klage eingereicht. Damit geht das Gegeneinander vor Gericht in die nächste Runde. Die Gemeinde wird sich ebenfalls rechtlichen Beistand suchen. Hohmann will auch mit der Ottenhofener Bürgermeisterin Nicole Schley (SPD) beraten.

Der Eigentümer verweist darauf, dass der Weg ihn in der Nutzung seines Geländes stark einschränke: Zwei Flächen könne er für seine Damwildherde nur nutzen, wenn er sie direkt an das bestehende Gehege anschließt. Das liegt aber auf der anderen Seite des Wegs, dieser durchkreuze damit seine Pläne. Dieser Punkt war voriges Jahr Gegenstand einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht; eine Sperrung des Wegs war der Sägmühlen-Besitzer damals versagt worden. Er verweist auch auf sein Recht, das bestehende Wohnhaus abreißen und neubauen zu dürfen: "Ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie ich hier den Garten ganz nahe am Weg mit der gewünschten Privatsphäre nutzen können soll." Das sah das Verwaltungsgericht aber nicht als gegeben. Wie geht es weiter? Der Eigentümer betont: "Klar ist, dass ich in keinem Fall verpflichtet sein werde, für einen Ersatzweg zu sorgen." Und weiter: "Aus meiner Warte gesehen gibt es keinen Streit. Nunmehr bedient sich jede Partei rechtsstaatlicher Mittel, um die eigenen Interessen gemäß Gesetz so gut wie möglich zu sichern."

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