Flughafen München:Die unsichtbare Gefahr

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Trotz verschärfter Regelungen wurden seit Anfang Januar von Piloten fünf Drohnen gemeldet, die sich unerlaubt in ihrem Luftraum bewegen. Von der Flugsicherung können sie auf dem Radar nicht entdeckt werden

Von Gerhard Wilhelm, Erding/Flughafen

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt eine noch schärfere "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten", womit die auch gerne von Privatleuten gekauften Drohnen gemeint sind. Aber am Flughafen München hat sich die Lage nicht gebessert. Während im gesamten vergangenen Jahr Piloten sieben Vorfälle gemeldet hatten, bei denen eine Drohne im nichterlaubten Luftraum flog und somit eine Gefahr für das Flugzeug werden konnte, waren es in den ersten vier Monaten diesen Jahres bereits fünf Meldungen, wie Kristina Kelek von der Pressestelle der Deutschen Flugsicherung (DFS) mitteilt.

Die Verschärfung der Verordnung ist zwar für DFS eine Verbesserung, aber bei Weitem noch keine Lösung des Problems, da es immer wieder zu Fast-Zusammenstößen mit Passagiermaschinen kommt, sondern "nur ein erster Schritt". Brauchten gewerbliche Nutzer von Drohnen bislang unabhängig von deren Gewicht eine Betriebserlaubnis, war die Nutzung von privaten Drohnen unter fünf Kilo generell erlaubnisfrei möglich. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Wiegt eine Drohne mehr als 250 Gramm, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Auf der Drohne muss eine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers sein. Ist eine Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Besitzer, sofern er nicht über eine gültige Pilotenlizenz verfügt, zusätzlich einen Kenntnisnachweis - einen "Drohnenführerschein".

Für die Flugsicherung geht das aber noch nicht weit genug. "Uns fehlt eine generelle Registrierungspflicht. Aus den Verkaufszahlen kann nicht erschlossen werden, wie viele Drohnen tatsächlich in die Luft gehen", sagt die DFS-Pressesprecherin. Das Problem sei, dass Drohnen auf dem Radar für die Fluglotsen nicht sichtbar seien. "Sie haben leider keinen Transponder an Bord, der Höhe, Geschwindigkeit und Flugrichtung meldet, womit Fluglotse und Pilot wissen könnten, ob es zu einer Annäherung, die potenziell gefährlich werden könnte, kommen kann." Wenn der Pilot sie sehe, müsse die Drohne bereits sehr nah sein und in einem Luftraum, wo sie eigentlich sowieso nichts zu suchen habe. "Den meisten Hobbydrohnenbesitzer ist das bestimmt gar nicht bewusst, wie gefährlich das sein kann. Deshalb setzen wir auf noch mehr Informationen, zum Beispiel durch unsere Drohnen-App."

Das "Einfangen" der Drohnen oder das Herausfinden der Besitzer ist oft ein Ding der Unmöglichkeit, wie Flugsicherung und Polizei sagen. Aber man arbeite zumindest an der Erfassung der kleinen Fluggeräte über das Mobilfunk- beziehungsweise Wlan-Netze. Könnten die Steuerungssignale von mehreren Masten der Netzbetreiber erfasst werden, könnte eine genauere Standortbestimmung möglich werden, sagt Kristina Kelek.

Eine genauere Standortbestimmung würde auch der Polizei helfen, den Drohnenbesitzer zu ermitteln, sagt Peter Grießer, Pressesprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Oberbayern Nord. Zum einen dauere es von der Meldung des Piloten an die Flugsicherung oder den Tower bis zur zuständigen Dienststelle. Bis die Beamten vor Ort seien, wäre die Drohne wegen der kurzen Akkubetriebszeiten wohl schon vom Himmel. Zum anderen sei es über die Aussage eines Piloten in vielleicht 1500 Meter Höhe und mit Tempo 250 unterwegs, sehr schwer, den Ort zu finden, von der aus die Drohne gestartet worden sei. Oft würden auch umfangreiche Befragungen vor Ort keine genaueren Aussagen zulassen. Wer mit seiner Drohne Flugzeugen zu nahe kommt, dem droht ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Und das kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren enden.

© SZ vom 04.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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