Erding:Grundwasser in Gefahr

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Wenn Landwirte schonend mit der Umwelt umgehen, bekommen sie dafür Prämien von den Wasserversorgern. Am Ende zahlt aber immer der Verbraucher.

Thomas Daller

Die Wasserversorger in Bayern rechnen mit zusätzlichen Kosten für das Trinkwasser, weil sie Landwirte mit Ausgleichszahlungen davon abhalten müssen, Wasserschutzgebiete zu verschmutzen. Die Umstellung der Energieversorgung auf die erneuerbaren Energien hat zu einer Zunahme des Maisanbaus in Wasserschutzgebieten geführt, wo massiv gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln gespritzt wird. Die Wasserversorger wollen die Biogasanlagenbetreiber nun dazu bewegen, zumindest in Wasserschutzgebieten auf Energiepflanzen zu setzen, deren Anbau das Grundwasser nicht belastet. Den Differenzbetrag bei der Energieausbeute werden die Verbraucher den Landwirten aber über den Wasserpreis erstatten müssen. In der Erdinger Stadthalle tagen seit Dienstag die Mitglieder des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft. Bei einem Pressegespräch wies Vorstandsmitglied Gerhard Moser auf die Problematik der Biogasanlagen und des Maisanbaus auf die Trinkwasserqualität hin. Jahrelang haben die Wasserversorger den Landwirten Prämien gezahlt, wenn sie in den Wasserschutzgebieten Grünland nicht zu Äckern umgebrochen und dort auch keine Gülle ausgebracht haben. Doch mit den hohen Subventionen für Strom aus Biogasanlagen ist es lukrativer geworden, auch dort Maisäcker anzulegen - mit den entsprechenden Folgen. "In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen spüren sie die erhöhte Belastung schon", sagte Moser. "Wasser hat ein langes Gedächtnis." Hinzu kommt, dass die bayerischen Wasserkunden auch noch für den baulichen Schutz von landwirtschaftlichen Betrieben in Wasserschutzgebieten zahlen müssen. Das betrifft bestehende Anlagen und neue Betriebsstandorte, "sofern an diesen keine anderweitige räumliche Betriebsentwicklung möglich ist". Das heißt, die Rechnung für die doppelwandige Güllegrube oder die Abdichtung von Ställen geht an das jeweilige Wasserwerk. Moser berichtete von Fällen, wo für einen einzigen Rinderstall mit großer Güllegrube schnell mal 150 000 Euro fällig wurden. Gerade bei kleineren Wasserwerken könne das zu erheblichen Kostensteigerungen beim Wasserpreis führen. Diese Regelung, wonach die Wasserkunden den Landwirten die Abdichtungen ihrer Güllegruben und Biogasanlagen zahlen, sofern die sich im Wasserschutzgebiet befinden, gibt es nur in Bayern, erläuterte Moser. In allen anderen Bundesländern gelte die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums, und der Landwirt muss den erforderlichen Schutz selbst bezahlen. Der Erdinger Bürgermeister Max Gotz (CSU), der an dem Pressegespräch teilnahm, hatte kein Verständnis für die Sonderrolle, die der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten zugestanden werde. Gotz sagte, im Handwerk könne es sich keiner erlauben, eine Maschine zu betreiben, die das Grundwasser gefährde. Das öffentliche Interesse stehe beim Trinkwasser im Vordergrund und nicht die Frage, wem das Grundstück gehöre. "Da geht es um unser Wasser", sagte Gotz, "das müssen die Landwirte respektieren, auch wenn es unter ihrem Boden durchläuft. Die Landwirte wären gut beraten, das Miteinander zu suchen, sonst kann sich unter Umständen der Wind drehen."

Maisanbau lohnt sich für die Betreiber von Biogasanlagen. Doch er belastet das Grundwasser. Wenn Landwirte auf andere Pflanzen umsteigen, sollen ihnen die Wasserversorger dafür einen Ausgleich zahlen.. (Foto: Peter Bauersachs)
© SZ vom 07.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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