Zorneding:Bauen statt brennen

Lesezeit: 1 min

Eine Reihe von Zornedingern hätte sich auf dem Gelände der Alten Brennerei etwas anderes gewünscht. Nun aber soll ein Wohnhaus entstehen, das wie diese Visualisierung der Architekten aussehen soll. (Foto: Zeitler und Blaimberger, Architekten, Stadtplaner)

Im alten Zornedinger Ortskern entsteht ein Mehrfamilienhaus

Von Viktoria Spinrad, Zorneding

Früher brannten sie hier Getreide- und Kartoffelschnaps, in Zukunft soll es sich auf dem Grundstück der Alten Brennerei zwischen Münchner und Anton-Grandauer-Straße fürstlich leben lassen. Denn die Gemeinde hatte Anfang 2016 beschlossen, das Gebäude an der früheren B 304 abzureißen und mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen. Seitdem ist die Optik des geplanten Hauses im früheren Ortskern von Zorneding Ortsthema.

Fest steht, dass auf dem 1250 Meter großen Areal in Nähe der Alten Posthalterei, dem Kriegerdenkmal und der Katholischen Kirche für 14 Wohneinheiten gebaut wird. In der Tiefgarage sollen 21, oberirdisch vier Stellplätze geschaffen werden. Damit der dörfliche Charakter nicht verloren geht, hat der Gemeinderat bereits verschiedene optische Auflagen festgelegt. So soll das zuständige Architekturbüro Zeitler sicherstellen, dass das Dach aus naturrotem Dachstein besteht. Die Fensterläden sollen in Holzoptik gehalten werden.

In der Gemeinderatssitzung im Juli war eine weitere Auflage hinzugekommen: So wurde festgelegt, dass keine zwei Meter hohe Mauer um das Grundstück gezogen werden soll. Das wäre ansonsten rechtlich möglich gewesen. Der Gemeinderat hatte dem Entwurf unter der Bedingung zugestimmt, dass eine Mauer oder eine Einfriedung nicht höher als 1,20 Meter sein darf.

Wie das konkret festgesetzt werden soll, daran basteln sie im Rathaus jetzt. Es gibt drei Szenarien: Der Bauwerber könnte sich selbst unwiderruflich und rechtlich abgesichert zur gewünschten Maximalhöhe verpflichten und somit dem Beschluss des Gemeinderats entgegenkommen. "Das wäre der Idealfall, wenn der Bauwerber auf die Wünsche der Gemeinde eingeht", sagt Diana Saiger vom Zornedinger Bauamt. Wenn der Bauwerber sich aber gegen den Beschluss stemmt, könnte das Landratsamt die Höhe eventuell in der Baugenehmigung festsetzen. Wenn das scheitert, könnte die Gemeinde die Höhe eines Zauns oder einer Mauer über den Bebauungsplan regeln. "Die ultima ratio", so Saiger, es würde ein langes Verfahren nach sich ziehen.

In der Alten Brennerei an der Anton-Grandauer-Straße 8 war etwa ein Jahrhundert lang Schnaps hergestellt worden. Als die EU den Branntweinmarkt liberalisierte und die Subventionen wegbrachen, hatte sich das Geschäft mit dem Schnaps für die Brennereigenossenschaft nicht mehr gelohnt. Sie beschloss, das dreieckige Areal zu verkaufen. Dass die Gemeinde das Grundstück nicht selber erwarb, war bei manchen Gemeinderäten auf Unverständnis gestoßen. Damals wurde Kritik laut, dass man das Areal auch für einen Dorfplatz oder preiswerten Wohnraum hätte verwenden können.

© SZ vom 09.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: