Windenergie:Rückzug vom Rückzug

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CSU-Fraktion im Landtag drängt darauf, dass bei neuen Mindestabständen von Windrädern zu Wohngebieten Ausnahmen möglich sind. Damit wären auch im Landkreis wieder Projekte denkbar

Von Barbara Mooser

Für den Windpark im Ebersberger Forst wurde vor einem Jahr ein Messmast montiert. Wie es mit dem Projekt weitergeht, bleibt aber unklar. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Möglicherweise waren Engagement und Investitionen der Landkreisgemeinden doch nicht ganz vergebens: Die CSU-Fraktion im Landtag hat sich nach Angaben des Ebersberger Abgeordneten Thomas Huber dafür eingesetzt, dass doch nicht in allen Fällen die strenge neue Abstandsregelung für Windräder zu Wohngebieten gelten muss. Wenn die betroffenen Gemeinden zustimmten, seien weiter Abstände möglich, die weniger als das Zehnfache der Windradhöhe betragen. Die Reaktionen im Landkreis fallen unterschiedlich aus. "Jetzt haben wir wieder eine Chance", so Klimaschutzmanager Hans Gröbmayr. Auch Martin Esterl (SPD), Glonner Bürgermeister und Mitglied der Bürgermeister-Arbeitsgruppe zur Windenergie im Landkreis, ist vorsichtig optimistisch. Rudolf Heiler (FW), Grafinger Bürgermeister und Gemeindetagschef im Landkreis, hingegen sieht hierfür keinen Grund: "Ich halte von dieser Lösung gar nichts, zur Rechtssicherheit trägt sie nichts bei."

Grundsätzlich hatten sich bereits alle Gemeinden mit dem Thema befasst und im Zuge einer gemeinsamen Planung die Flächen festgelegt, wo sie sich Windräder vorstellen könnten. Als die Gemeinden das gemeinsame Werk in Angriff nahmen, war allerdings die Situation noch völlig anders: Windkraftanlagen galten als privilegierte Vorhaben, die - sofern gewisse Grundregeln und Abstände eingehalten worden wären - überall hätten genehmigt werden müssen. Um die Entwicklung steuern zu können, einigten sich die Gemeinden darauf, Flächen für die Windkraft auszuweisen. Diese Planung hat die Kommunen mehr als 100 000 Euro und viel Arbeit gekostet. Dann allerdings brachte Ministerpräsident Horst Seehofer die sogenannte 10H-Regelung ins Spiel: Demnach sollten Windräder mindestens das Zehnfache ihrer Höhe von Wohngebieten entfernt liegen. Diese Regelung hätte im Landkreis zur Folge gehabt, dass kein einziges Windrad mehr hätte gebaut werden können. Er habe aber zu denjenigen gehört, so Huber, die bei der Klausur in Wildbad Kreuth und bei der Fraktionssitzung am Mittwoch betont hätten, dass diese Lösung problematisch werden könnte. "Ich habe auf die bereits erreichten Erfolge im Landkreis Ebersberg und die dortige Konzentrationsflächenplanung hingewiesen", so Huber. Dass diese Arbeit "nicht für die Tonne" sei, sei sein Hauptziel gewesen. Der neuen Lösung muss das Kabinett noch zustimmen, "aber ich gehe davon aus, dass das passiert", so Huber.

Wie bei anderen Festlegungen der kommunalen Bauleitplanung soll für Windräder, die näher an Wohngebieten geplant werden, ein Gemeinderatsbeschluss notwendig sein. "Selbstverständlich könnten solche Entscheidungen, wie andere Gemeinderatsbeschlüsse auch, durch Bürgerentscheid herbeigeführt oder geändert werden", heißt es in einer Pressemitteilung der CSU-Fraktion.

Für den Klimaschutzmanager des Landkreises Hans Gröbmayr ist diese Aufweichung der strengen Regelung ein Fortschritt. Bürgergenossenschaften etwa, die Windräder planten, hätten ja ohnehin Interesse daran, dass möglichst große Teile der Bevölkerung hinter den Plänen stünden. Auch Martin Esterl hofft, dass durch den neuen Kurs der Staatsregierung Windkraftnutzung im Landkreis wieder möglich wird. Für ein genossenschaftliche Projekt an der Grenze der Gemeinden Glonn, Oberpframmern und Egmating rechne er beispielsweise mit großer Zustimmung der Bürger und der Gemeindepolitiker und somit damit, dass die neuen Vorgaben aus der Staatskanzlei erfüllt werden könnten. "Ich muss ehrlich sagen: Mit der neuen Regelung bin ich überhaupt nicht glücklich", lautet hingegen das Urteil von Rudolf Heiler, der sich ebenfalls in der Bürgermeister-Arbeitsgruppe engagiert hat. Die Sache werde "eher problematischer als einfacher", die erhoffte Rechtssicherheit werde es nun wieder nicht geben. "Stattdessen schiebt man die Verantwortung den Gemeinden zu."

Noch nicht klar ist laut Huber, wie sich die neuen Regeln auf die bereits geplanten Projekte im Landkreis auswirkt. Zwar will die CSU nun auch, dass für Vorhaben, für die bereits jetzt ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt, die neuen Abstandsregeln noch nicht gelten. Doch so weit ist bisher nur das Brucker Windrad, bei dem eine Entscheidung in den nächsten Tagen erwartet wird. Für den geplanten Windpark im Ebersberger Forst indes liegt noch kein Antrag vor. Hier haben zwar alle Anliegergemeinden dem Windpark in einem Abstand von 1500 Metern zur nächsten Wohnbebauung bereits zugestimmt. Ob damit aber bereits die neuen Bedingungen erfüllt sind, darüber wage er noch keine Bewertung, so Huber.

© SZ vom 31.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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