Verkehrspolitik:Ende der Abkürzung

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Der Parkplatz am Baldhamer Ortszentrum ist eine bequeme Abkürzung für Radler. Aber nicht mehr lange, die Gemeinde wird die Einfahrt künftig verbieten. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Vaterstetten setzt zahlreiche Anregungen aus der Verkehrsschau 2016 um. So müssen Radler am Baldhamer Marktplatz künftig einen Umweg fahren, genau wie Autofahrer am Bahnhofplatz

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Ein Fitnessprogramm für Radler hat der Straßen- und Verkehrsausschuss am Dienstag beschlossen, zumindest für alle, die zwischen Karl-Böhm- und Frühlingsstraße unterwegs sind. Diese Strecke wird bald ein Stück länger werden, die beliebte Abkürzung über den Parkplatz beim Baldhamer Ortszentrum soll künftig für Fahrräder gesperrt werden. Grund ist die Einschätzung der Experten von Polizei und Landratsamt bei der jüngsten Verkehrsschau. Diese hatten ernste Sicherheitsbedenken gegen das beidseitige Radeln über den Parkplatz.

Für Autos ist die Einfahrt am Kreisverkehr verboten, schließlich ist dort Einbahnstraße, für Fahrräder gab es bislang eine Ausnahme. Eine Markierung auf dem Boden erlaubte ihnen die Durchfahrt. Im Herbst vorigen Jahres untersagte die Polizei der Gemeinde diese Sonderregelung, eine Einschätzung, die nun auch bei der Verkehrsschau im Juni geteilt wurde. Die Fachleute bemängelten, dass die Radler beim Rechtsabbiegen vom Kreisverkehr direkt auf die Lkw-Ladezone kämen, was wegen der Unübersichtlichkeit zu gefährlich sei.

Jo Neunert (SPD) nennt die Einschätzung der Experten "Schwachsinn"

Manfred Weber vom Bauamt der Gemeinde empfahl daher, die Bodenmarkierung entfernen zu lassen - was nicht bei allen Gemeinderäten auf Zustimmung stieß. Er könne "nicht für Schwachsinn stimmen", ärgerte sich Jo Neunert (SPD), auch Herbert Uhl (FW) und Manfred Schmidt (FBU/AfD) stimmten gegen eine Abschaffung der Sonderregelung, diese habe sich bewährt. Aus haftungsrechtlichen Gründen sei es dringend geboten, sich dem Votum der Experten anschließen, sagte dagegen Weber. Das sah auch die Mehrheit im Ausschuss so, die Markierung wird demnächst entfernt. Für Radler gelte künftig an der Stelle eben "das elfte Gebot", so Bürgermeister Georg Reitsberger (FW): "Du sollst Dich nicht erwischen lassen."

Kein Problem für eine Einbahn-Ausnahme für Radler sahen die Verkehrsexperten dagegen in der Straße Am Brunnen. Dort ist seit einiger Zeit eine provisorische Einbahnregel in Kraft, wegen der dortigen Dauerbaustelle. Diese habe sich bewährt, so dass man sie regulär festschreiben solle - aber nur für den Autoverkehr.

Die Anlieger am Bahnhofplatz wollen eine Einbahnstraße

Dieser soll auch am Bahnhofplatz künftig nur in einer Richtung verkehren dürfen, geplant ist, die Einfahrt über die Karl-Böhm- und die Ausfahrt über die Waldstraße erfolgen zu lassen. Das folgt einer Anregung der Hauseigentümer, denen auch der Platz gehört. Diese hätten sich allerdings eine "unechte Einbahnstraße" gewünscht, so Weber. Demnach hätte man in der Böhmstraße nur ein-, in der Waldstraße dagegen ein und ausfahren können. Dies sei aber laut den Experten nicht zulässig, erklärte Weber, man werde den Eigentümern daher eine normale Einbahnregelung vorschlagen. Radler könnten weiterhin in beide Richtungen fahren.

Außerdem wurden noch diverse kleinere Umbauten beschlossen. So wird in der Heimstettener Straße in Parsdorf am Segmüller-Parkplatz eine Überquerungshilfe gebaut. An der Ecke Wald- und Karl-Böhm-Straße soll ein Geländer mehr Sicherheit für Fußgänger bringen, genau wie in der Baldhamer Straße auf Höhe der Hausnummer 22 gegenüber des Spielplatzes.

Bereits umgesetzt ist die provisorische Verengung der Kreuzung an der Heinrich-Marschner- und Johann-Sebastian-Bach- Straße, wo nach Ansicht der Experten ein Unfallschwerpunkt ist. Immerhin hat es dort seit Anfang des vorigen Jahres fünfmal gekracht, auch Verletzte waren zu beklagen. Durch die schmalere Einfahrt soll die Gefahrenstelle entschärft werden. Ein Jahr lang soll nun beobachtet werden, ob sich die Situation verbessert, dann könnte die Straße richtig umgebaut werden.

© SZ vom 07.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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