Vaterstetten:Leistung soll sich lohnen

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Vaterstetten führt neues Besoldungssystem für Beamte ein

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Fleißiges Arbeiten und Freundlichkeit gegenüber den Bürgern soll sich für Vaterstettens Beamte künftig finanziell bemerkbar machen. Der Gemeinderat beschloss nun die Einführung eines Bonussystems zum kommenden Jahr, dagegen war lediglich Manfred Schmidt (AfD/FBU). Angestellte Mitarbeiter können bereits seit 2007 ihr Gehalt durch besonders gute Arbeit aufbessern. Bislang war dies allerdings für Beamte nicht zulässig. Erst seit der jüngsten Dienstrechtsreform können Gemeinden auch ihren verbeamteten Mitarbeitern einen Bonus zahlen, erläuterte Hauptamtsleiterin Linda Wagner. Sie empfahl dem Gremium, dies auch in Vaterstetten zu tun, "aufgrund der Gleichbehandlung" zwischen Beamten und Angestellten.

In sechs Kategorien werden künftig für die Vaterstettener Beamten nach einer fünfstufigen Skala Punkte vergeben. So wird die Qualität der Arbeit ebenso bewertet wie die Quantität, auch Arbeitseinsatz bringt Punkte genau wie Sorgfalt. Dem Bonus näher kommt auch, wer mit den Kollegen gut zusammenarbeitet, Verständnis für Bürgeranfragen zeigt sowie es vermeidet, dass sich die Bürger beschweren. Reich wird aber auch der fleißigste und freundlichste Beamte durch das neue System nicht: Der Bonus macht nämlich lediglich maximal ein Prozent des Grundgehaltes aus. Sind die Kollegen dann auch noch genauso fleißig und freundlich, könnte der Bonus weiter schrumpfen - das Budget für die Sonderzulage beträgt pro Jahr gerade einmal 5000 Euro.

Bewertet werden die Beamten durch ihre jeweiligen Vorgesetzten. Derzeit gibt es 13 Mitarbeiter, deren Arbeit künftig für das Bonussystem bewertet wird. Dass dabei möglichst die gleichen Kriterien angewandt werden, dafür soll der Bürgermeister Sorge tragen. Für diesen wie seine Stellvertreter nimmt der Gesetzgeber allerdings grundsätzlich Fleiß und Freundlichkeit an - die drei Bürgermeister sind nämlich vom Bonussystem ausdrücklich ausgeschlossen.

© SZ vom 13.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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