Vaterstetten:Ende der Steinzeit

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Vaterstetten will die Gestaltung von Gärten und Zäunen künftig mit einer Satzung regeln. Damit sollen etwa zu hohe Mauern verhindert und die Dachformen vorgegeben werden

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Gemeinde Vaterstetten schmückt sich gerne mit dem Attribut "Gartenstadt", doch statt Garten dominiert auf Grundstücken immer mehr der Stein. Damit das Straßenbild künftig nicht komplett von Mauern und Gabionenwänden dominiert wird, beriet der zuständige Ausschuss des Gemeinderates nun über eine Freiflächengestaltungssatzung. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich unter anderem eine Höhenbegrenzung für Zäune und Mauern, auch die Auswahl an Materialien, die künftig zu deren Bau zugelassen werden, soll begrenzt werden.

Gabionenwände und undurchsichtige Holzzäune sollen bald auf maximal 1,80 Meter begrenzt werden. (Foto: Christian Endt)

Das Ziel, so formulierte es Bauamtsleiterin Brigitte Littke, sei "der Erhalt des charakteristischen Ortsbildes". Dass dieses in Gefahr sei, hatte im Februar die SPD-Fraktion bemängelt und die Satzung beantragt. Dies war vom Gemeinderat einstimmig befürwortet worden, nun legte das Bauamt den ersten Entwurf vor. Gelten soll die Satzung für das gesamte Gemeindegebiet, aber nur, wo es weder einen Bebauungsplan noch eine Einbeziehungssatzung gibt. Auch muss niemand den Abrissbagger fürchten, die Satzung gilt nicht rückwirkend, sondern nur für neue Vorhaben.

Littke zeigte anhand einiger Beispiele, was man künftig nicht mehr erlauben wolle, etwa meterhohe Steinmauern, Rohr- und Kunststoffplatten oder komplett blickdichte Holzzäune. Matten und Holzwände sollen künftig gar nicht mehr an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt werden dürfen. Erwünscht sind stattdessen klassische Latten- oder Drahtzäune. Blickdichte Zäune sollen in Baldham und Vaterstetten maximal 180 Zentimeter, in den Ortschaften 120 Zentimeter hoch sein dürfen. Mauern, zu denen auch Gabionenwände zählen, sollen überhaupt nicht mehr höher als 120 Zentimeter werden. Keine Begrenzung in der Höhe gibt es dagegen für Hecken, allerdings eine bei der Frage, welche Pflanzen dafür in Frage kommen.

Rückwirkend gelten die Vorschriften allerdings nicht. Was jetzt schon steht, darf auch bleiben. (Foto: Christian Endt)

Ebenfalls gefordert wird mehr Grün auf den Grundstücken und an den Gebäuden. Etwa, indem unbebaute Flächen angemessen bepflanzt und Einfahrten oder Parkplätze auf ein Minimum reduziert werden. Die Grundstücke sollen zudem zu Straßen oder Wegen hin eingegrünt und Flachdächer bepflanzt werden. Bei Gewerbebauten sollen auch die Fassaden einen Bewuchs erhalten. Ab vier neuen Wohneinheiten muss künftig ein mindestens 80 Quadratmeter großer Spielplatz gebaut werden, mindestens 80 Zentimeter Erde zum Bepflanzen sollen künftig über Tiefgaragen vorhanden sein. In den Ortschaften wird künftig das Satteldach zum Standard, sowohl bei Wohnhäusern, wie auch bei Nebengebäuden wie etwa Garagen.

Weiter zulässig bleiben aber Hecken, egal in welcher Höhe. (Foto: Christian Endt)

Dies ging Stefan Huber (CSU) etwas zu weit, "ich möchte den Bürgern nicht so viel vorschreiben". Er halte es zwar für sinnvoll zu hohe Mauern und Zäune nicht mehr zuzulassen, in einigen Teilen erinnere ihn die Satzung aber an die Filmkomödie "Pleasantville" über die perfekte Welt der 60er-Jahre-Sitcoms. So sei etwa die Vorschrift, in den Dörfern nur noch Satteldächer zu erlauben "ein massiver Eingriff". Laut Littke bilde diese nur die Realität ab. Wie sie anhand von Luftbildern zeigte, gibt es etwa in Baldham Dorf derzeit kein Haus - und auch keine Garage - ohne Satteldach.

Herbert Uhl (FW) stellte die Frage nach Ausnahmen, etwa bei der Mauerhöhe an viel befahrenen Straßen. Diese sei möglich, so Littke, müsse aber beantragt werden. Friederike Michael (Grüne) begrüßte die Satzung ausdrücklich, wollte aber wissen, wie sie durchgesetzt und die Einhaltung kontrolliert werde. Dies sei "sicher ein Aufwand", sagte Littke, eventuell müsse man dazu einen Kontrolleur einstellen.

Grundsätzlich gab es aber große Zustimmung zu dem Satzungsentwurf. "Wir können das Ortsbild nur erhalten oder sogar verbessern, wenn es Regeln gibt", sagte Maria Wirnitzer (SPD), die den Antrag im Februar eingebracht hatte. Welche Regeln dies am Ende genau sein werden, darüber sollen die Fraktionen nun in den kommenden Wochen beraten. Beschlossen werden soll die Satzung dann in der Novembersitzung des Gemeinderates.

© SZ vom 14.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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