Pliening:Feuer unterm Dach

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Das Landratsamt, die Katholische Jugendfürsorge und der Eigentümer streiten um das Haus Leonhard in Pliening. Mit Verweis auf den Brandschutz hatte der Eigentümer den Einzug von Flüchtlingen kurzfristig verhindert

Von Anselm Schindler, Pliening

23 Flüchtlinge zogen am vergangenen Montag in das Haus Leonhard, eine ehemalige Pension in Pliening. Doch schon nach wenigen Stunden hing der Haussegen schief: Mit einer einstweiligen Verfügung hatte der Eigentümer des Hauses die Unterbringung der Flüchtlinge noch am selben Tag gestoppt, die Asylbewerber mussten wieder ausziehen. "Sprechen Sie mit unserem Anwalt", heißt es von Martin Eberl von der Eberl Bau und Immobilien GmbH, der Firma, der das Haus gehört. Zu einer Stellungnahme ist er nicht bereit.

Das übernimmt Rechtsanwalt Benno Ziegler, der zusammen mit seinem Kollegen Georg Fischer-Brunkow vom Hauseigentümer mit dem Fall betraut wurde. "Der Mietvertrag zwischen unserem Mandanten und der Katholischen Jugendfürsorge läuft noch bis 2018, daran wird sich nichts ändern", sagt Ziegler und betont: "Es geht nicht darum, dass die, die da einziehen sollten, Flüchtlinge sind, sondern um rechtliche Dinge, wie den Brandschutz." Fraglich ist nun, warum der Einzug der Asylbewerber nicht im Vorhinein besser abgestimmt wurde. Denn es gab in der Sache bereits im Dezember Kontakt zwischen dem Eigentümer, der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) und dem Landratsamt, welches Anfang des Monats einen Untermietvertrag mit der KJF unterschrieb. Nur: Eine feste Abmachung bezüglich der Flüchtlinge blieb aus, das ist eine der wenigen Schlüsse, die sich aus dem Wirrwarr der gegenseitigen Anschuldigungen ziehen lassen.

Bis zum vergangenen August betrieb der Wohlfahrtsverband im Haus Leonhard eine Einrichtung für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung, seither steht das Haus leer. Ein Anwalt des KJF, der voriges Jahr die Untervermietung des KJF an das Landratsamt prüfte, kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Asylbewerbern gegeben seien. Damals "war die Rede von zehn Flüchtlingen, nicht von 30", sagt Rechtsanwalt Georg Fischer-Brunkow.

Die KJF, namentlich Gertrud Hanslmeier-Prockl, wirft dem Eigentümer vor, auf die Anfrage der KJF nach einer Flüchtlingsunterbringung nicht reagiert zu haben. Rein rechtlich gesehen sei sein Mandant aber weder zu einer Antwort und erst recht keiner Zustimmung zu den Plänen von KJF und Landratsamt verpflichtet gewesen, rechtfertigt das Fischer-Brunkow. "Die Anwaltskanzlei der KJF hat uns dann mitgeteilt, wir müssten jede Nutzung dulden", sagt Fischer-Brunkow. Er sieht das allerdings anders und beruft sich dabei vor allem auf bau- und brandschutzrechtliche Maßstäbe. "Der Brandschutz sieht höchstens zwölf Menschen vor".

Auch vom Bauamt wurde das Objekt vor dem kurzfristigen Einzug der 23 Flüchtlinge auf brandschutzrechtliche Bedenken überprüft. Dabei kam man offensichtlich zu einem anderen Ergebnis als der Eigentümer: "Da muss man eben umdenken, eine Turnhalle mit Asylbewerbern wird ja auch anders genutzt als beim Sportbetrieb", kommentiert das Evelyn Schwaiger, Sprecherin des Landratsamtes. "Der Brandschutz wurde auch bei einer maximalen Ausnutzung mit 30 Personen für in Ordnung befunden." Im Landratsamt sei man zudem davon ausgegangen, dass der Untermietvertrag der KJF, den das Amt Anfang des Monats unterschrieb, rechtskräftig sei, sagt Schwaiger. Sie sieht ihr Amt nicht in der Bringschuld, "wir sind ja gar kein Rechtsverhältnis mit dem Eigentümer eingegangen". Die Gültigkeit des Vertrages zwischen Eigentümer und Mieter, also KJF, sei deren Angelegenheit. "Eigentlich hätten wir das Haus auch gerne direkt gemietet", sagt Schwaiger, "aber die KJF ist aus dem Mietsverhältnis nicht raus gekommen". Deshalb habe man den Umweg über den Untermietvertrag genommen.

Verkompliziert wird der Rechtsstreit dadurch, dass das Mietobjekt Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und "in ein Mietshaus eingebettet" sei, wie Rechtsanwalt Fischer-Brunkow betont. Deshalb müsste eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen sorgfältig abgewogen werden. Schließlich wolle man Ärger mit den anderen Eigentümern des Gebäudes ausschließen. Er bestreitet, dass sein Mandant, also die Eberl Bau und Immobilien GmbH, die Flüchtlinge unangekündigt vor die Tür gesetzt habe. Bereits eine Woche vor der einstweiligen Verfügung habe man Stefanie Geisler, die im Landratsamt für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig ist, mitgeteilt, dass man mit dem Plan der Behörde nicht einverstanden sei.

© SZ vom 17.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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