Pliening:Asylwohnheime abgelehnt

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Pliening will einem Bauantrag nicht nachgeben - auch nicht als Flüchtlingsunterkunft

Von Alexandra Leuthner, Pliening

Mit vergleichsweise deutlichen Worten hat Bürgermeister Roland Frick (CSU) seine Ablehnung einer Bauvoranfrage in der jüngsten Bauausschusssitzung begründet. "Dass wir uns vorführen lassen als Gemeinderat, das kann nicht sein." Und die Ausschussmitglieder folgten dem emotionalen Plädoyer einstimmig und ohne Gegenrede und lehnten den Antrag auf Errichtung von Wohngebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden sowie einer Tiefgarage an der Ulrich-Nansheimer-Straße ab.

Der Antragsteller, ein Grundstückseigentümer aus Landsham, ist im Rathaus ein alter Bekannter. Seit längerem möchte er auf seinem Grundstück in Landsham bauen - wogegen die Gemeinde auch grundsätzlich nichts habe, wie der Bürgermeister immer wieder betont - nur der Zeitpunkt passe nicht. Der Grund: Die Fläche liegt zwar mittlerweile zwischen Bebauung, laut Flächennutzungsplan aber im Außenbereich. Die Gemeinde möchte aber für das brach liegende Gelände, das südlich an den neuen Dorfplatz anschließt, ein Gesamtkonzept verwirklich, das auch die Fläche eines weiteren Eigentümers miteinschließt. Der Gemeinde Pliening selbst gehört ein kleiner Teilbereich, der einmal für eine Erschließungsstraße vorgesehen ist. Der zweite Eigentümer aber will im Moment nichts am bestehenden Zustand ändern.

Eine Baugenehmigung für den Antragsteller würde, so die Erklärung aus dem Rathaus, möglicherweise das Gesamtvorhaben rein planungstechnisch erschweren oder gar unmöglich machen, vor allem im Hinblick auf die Erschließung der Gesamtfläche. Außerdem würde der Grund des zweiten Eigentümers durch eine Änderung des baurechtlichen Status für den Antragsteller ebenfalls eine Umwertung bedeuten: Dessen Grund würde bei einem späteren Antrag nicht mehr als Außenbereich angesehen werden. Er müsste dann nicht mehr, wie in Pliening üblich, eine Teilfläche für Sozialen Wohnungsbau der Gemeinde überlassen.

Nun ist der Antragsteller mit der Gemeinde über der bereits einmal erfolgten Verweigerung einer Voranfrage in Clinch geraten und klagt gegen den bestehenden Beschluss. In seiner erneuten Voranfrage hat er jetzt schlicht die Zweckbestimmung geändert, zur Empörung des Bürgermeisters. Abgesehen davon, dass man praktisch die gleiche Anfrage "nur unter einer anderen Überschrift" schon einmal abgelehnt habe, sei er der Meinung, dass Pliening mit seiner Entscheidung für eine Traglufthalle im Moment genug getan habe. Darüber hinaus liefen seit einer Weile auch noch Verhandlungen mit dem Landratsamt über weitere, private Flüchtlingsunterkünfte für 30 Menschen in Pliening und 51 in Landsham. Wie das ausgehe, darüber sei noch nichts bekannt. Einen Grund, dem Antragsteller nachzugeben, könne er also wirklich nicht erkennen. "Ich finde das dreist", sagte Frick, "und mir würden noch ein paar andere Ausdrücke einfallen."

© SZ vom 12.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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