Mehr Zeit für Glühwein:Unterschriften für Festtagsstimmung

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BfG kündigt Bürgerbegehren zum Grafinger Weihnachtsmarkt an

Von Thorsten Rienth, Grafing

Vergangene Woche hatte der Stadtrat die maximale Dauer des Grafinger Weihnachtsmarkts auf 14 Tage beschränkt - zu kurz, befinden viele Grafinger. Jetzt haben die Stadträte Heinz Fröhlich und Yukiko Nave (Bündnis für Grafing) sowie Martin Tourneau den Start eines Bürgerbegehrens angekündigt. Es zielt auf eine Genehmigung des Weihnachtsmarkts in seiner bisherigen Länge von drei Wochen ab.

"Wir glauben, dass es genug Bürger gibt, die das Bürgerbegehren unterstützen, weil sie den Weihnachtsmarkt wollen, der wie üblich auch bis zum Schluss der Vorweihnachtszeit dauert", schreibt das Trio in einer am Freitag verschickten Pressemitteilung. "Immerhin haben bereits 700 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie es wollen. Diese Listen sind symbolisch richtig und wichtig, aber für die Verwaltung ohne Belang." Bei einem rechtlich bindenden Votum aus der Bürgerschaft sei das anders. In den nächsten Wochen hätten die Grafinger darum die Gelegenheit, sich am Infostand "Grafinger Weihnachtsmarkt" am Marktplatz in die Unterschriftenlisten einzutragen.

Eine Petition ans Rathaus zum Erhalt des Weihnachtsmarktes hatten bereits 700 Grafinger unterstützt, hier die Übergabe der Unterschriften an Bürgermeisterin Angelika Obermayr am 3. Mai. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Die konkrete Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass dem Werbering Grafing e.V. die Sondernutzungserlaubnis zur Abhaltung der Weihnachtsmärkte in den Jahren 2018 (6.12. bis 23.12.), 2019 (5.12 bis 22.12.) und 2020 (3.12. bis 22.12.) erteilt wird?" Die Fragestellung entspricht nahezu exakt dem am vergangenen Dienstag im Stadtrat abgelehnten Werbering-Antrag.

Damit aus dem Begehren ein Entscheid und in die Wahllokale gerufen wird, müssen die Initiatoren die Unterschriften von neun Prozent der Wahlberechtigten vorweisen. In Grafing entspräche das etwa 1000 Unterschriften. Stellt die Stadt daraufhin die formale Zulässigkeit beispielsweise der Fragestellung fest, muss der Entscheid binnen 30 Tagen durchgeführt werden.

Selbst wenn ein Entscheid schließlich im BfG-Sinne ausgeht, würde das nicht automatisch den längeren Weihnachtsmarkt bedeuten - zumindest nicht in diesem Jahr. Dahinter steckt ein erfahrungsgemäß langwierigeres Prozedere. Sollte sich die Sache zu lange hinziehen, könnten sich für Grafing in Frage kommende Fieranten schon andere Weihnachtsmärkte gesucht haben.

© SZ vom 14.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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