Markt Schwaben:Mildes Urteil für 19-jährigen Schläger

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Ein Jahr auf Bewährung, Alkohol- und Fahrverbot wegen gefährlicher Körperverletzung

Von Julia Meine, Markt Schwaben

Der Auslöser war eine simple Zigarette: Weil er im Juni vergangenen Jahres einen jungen Mann auf dem Schlossplatz in Markt Schwaben zusammengeschlagen hatte, musste sich ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht Ebersberg wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung verantworten. Das Opfer hatte den Täter schon länger gekannt und gab an, von der "ständigen Schnorrerei" des Arbeitslosen genervt gewesen zu sein, weshalb er ihm auf dessen Nachfrage keine Zigarette geben wollte. Es kam zu Diskussionen und gegenseitigen Provokationen, in deren Folge der Angeklagte mit den Worten "wir sehen uns in zehn Minuten" den Platz verließ. Was daraufhin geschah, war laut eines Zeugen wie "eine Szene aus einem schlechten Film."

Wie aus dem Nichts sei der Angeklagte plötzlich mit mehreren Komplizen angerannt gekommen. Die Gruppe habe den Industriemechaniker umzingelt und auf ihn eingeschlagen. Mehrmals versuchte dieser aufzustehen, aber jedes Mal habe man ihm die Beine weggezogen und dann auf den am Boden Liegenden eingetreten. Durch die Tritte hat das Opfer mehrere Prellungen, eine Platzwunde, ein Hämatom unter dem Auge, Haltemale am Arm und eine Verletzung über dem Auge davongetragen. Richterin Susanne Strubl attestierte den Tätern "besondere Kaltblütigkeit".

Bei der Verhandlung des Vorfalls, der im Sommer 2013 passierte, wurden mehrere weitere Vergehen des 19-jährigen Arbeitslosen verhandelt: "Wir sind bei der Vielzahl an Delikten gar nicht mehr hinterhergekommen, das ging ja einmal quer durchs Gesetzbuch", sagte die Staatsanwaltschaft. Dem Angeklagten wurden zusätzlich mehrfacher Diebstahl, Betrug, Trunkenheit am Steuer mit Sachschaden und Bedrohung, sowie Beleidigung zur Last gelegt. Drei weitere Verhandlungen sind noch offen.

Der Jugendgerichtshelfer beschrieb den bisheriger Lebenslauf des Angeklagten als gebrochen: Bereits in jungen Jahren habe er massiv getrunken, sei abhängig geworden. Im Laufe der Zeit habe er auch an illegalen Drogen "so ziemlich alles ausprobiert", sagte der Angeklagte. Nach seinem Hauptschulabschluss begann er eine Ausbildung zum Anlagemechaniker, später zum Maler und Lackierer. Beide Ausbildungen brach er ab. Er jobbte als Lagerarbeiter, bevor er eine neue Lehre als Koch begann, diese aber aufgrund seiner fortgeschrittenen Alkoholerkrankung ebenfalls abbrach.

Es folgten zahlreiche Entgiftungen, Aufenthalte in Therapieeinrichtungen und Beratungsgespräche. Er verbüßte einen Arrest, ist zum Zeitpunkt der Verhandlung längst vorbestraft. Mittlerweile lebt der verschuldete Angeklagte wieder bei seiner Mutter, auf die er finanziell angewiesen ist. Der Jugendgerichtshelfer beschrieb den geistigen Reifeprozess demnach als "verzögert", allerdings zeige er den Willen, sich zu bessern. Zudem habe er psychische Rückschläge erlitten, wie die Trennung von seiner Freundin, die ihn in ein "emotionales Loch" geworfen habe.

Der Angeklagte gestand schließlich in fast allen Punkten und wurde nach Jugendstrafrecht zu zwölf Monaten auf Bewährung und zu einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten verurteilt. Des weiteren wurde ihm ein Fahrverbot und strenge Bewährungsauflagen verhängt. Während der nächsten drei Jahre darf der Angeklagte keinen Alkohol trinken und sich keines Delikts schuldig machen. Zudem muss er regelmäßig zu Kontrollen, Gesprächen und Therapien. Nach der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Opfer. Er wolle diese "allerletzte Chance" nutzen und habe endgültig erkannt, dass er ernsthaft gegen seine Abhängigkeit vorgehen müsse.

© SZ vom 13.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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