Landgericht München:Autohaus muss für Sturz nicht zahlen

Eine Rentnerin war im Verkaufsraum eines Ebersberger Autohauses gestürzt und hatte sich einen komplizierten Bruch zugezogen. Vor Gericht verlangte sie 30 000 Euro Schmerzensgeld - ohne Erfolg.

Von Andreas Salch und Barbara Mooser, Ebersberg

Der Inhaber eines Ebersberger Autohauses kann nicht für den Sturz einer Rentnerin in den Geschäftsräumen verantwortlich gemacht werden. Zu diesem Schluss ist die 11. Kammer am Landgericht München gekommen, die sich seit Anfang Mai mit dem Fall befasst hatte. Sie hat die Klage der heute 70-Jährigen, die knapp 30 000 Euro als Entschädigung gefordert hatte, daher am Mittwoch abgewiesen.

Die Rentnerin aus Baldham war Anfang Juni 2011 in einem Raum des Autohauses hingefallen und hatte sich dabei eine komplizierte Fraktur am rechten Oberschenkelhalsknochen zugezogen. Insgesamt musste die Rentnerin an die 75 Behandlungstermine über sich ergehen lassen, noch heute leidet sie nach eigenen Angaben an den Folgen des Unfalls und fühlt sich in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Passiert war der Unfall, als sich die Frau an einem Kaffeeautomaten im Ausstellungsraum einen Kaffee holen wollte. Auf dem Weg zum Automaten lief sie auf einer an den Rändern abgeflachten Parkettfläche; beim Verlassen der Fläche, die im Niveau zwei Zentimeter höher ist als der geflieste Boden des Ausstellungsraums, knickte sie um und fiel hin.

Doch dass die Rentnerin zu Schaden kam, dafür kann der Inhaber des Autohauses nach Einschätzung des Gerichts nichts. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht habe nicht vorgelegen, urteilte die 11. Kammer unter Richter Nicolas Harbers. Die Kante habe eine minimale Höhe, sei abgeschrägt und in einer anderen Farbe gehalten. Sie sei ausreichend erkennbar gewesen, Besuchern des Autohauses habe klar sein müssen, dass man hier vorsichtig sein müsse.

© SZ vom 28.05.2015 / sal, moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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