Kompromiss in Sicht:Ein Schritt zurück, ein Schritt nach vorn

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Das Marienheim in Glonn liegt an einer viel befahrenen Staatsstraße - für Senioren ist die Überquerung schwierig. (Foto: Christian Endt)

Vor dem Glonner Marienheim wird es keine Tempo-30-Zone geben, da die Rechtslage laut Landratsamt dagegen spricht. Stattdessen steht nun eine Ampel zur Debatte

Von Camille Scherer, Glonn

Eine Tempo-30-Zone für mehr Sicherheit an der Staatsstraße 2079, das forderten die Bewohner des Glonner Marienheims bereits 2016. Als dann im selben Jahr der Marktgemeinderat zustimmte, war es fast geschafft - das dachte man zumindest. Nun steht allerdings fest, dass es keine Tempo-30-Zone vor dem Seniorenheim in Glonn geben wird.

Tempo-30-Zonen an Kreis-, Staats-und Bundesstraßen waren lange generell nicht gestattet, da der überregionale Verkehr nicht eingeschränkt werden sollte. Die Gemeinden ließen aber nicht locker, da sie es besonders bei Straßen, die in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Altenheimen liegen, nicht nur als ein Lärmproblem empfanden, sondern auch die Sicherheit der Menschen gefährdet sahen.

Anfang 2017 beschloss der Bundestag dann auf Initiative des Bundesrates eine Änderung der Straßenverkehrsordnung: Von nun an sollte es bei Kreis-, Staats-und Bundesstraßen die Möglichkeit geben, ein Tempo-30-Limit einzuführen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür allerdings erfüllt werden. Zum einen muss besagte Straße an einer Schule, einer Kindertagesstätte, einem Krankenhaus oder einem Altenheim liegen, zum anderen muss auch vor der Änderung innerorts grundsätzlich keine Abweichung von 50 Kilometern pro Stunde möglich gewesen sein.

Zwar ist innerorts in Glonn keine Abweichung von 50 Kilometern pro Stunde gestattet, jedoch wurde im Mai vom zuständigen Landratsamt Ebersberg festgestellt, dass der Eingang des Heimes nicht unmittelbar genug auf die Staatsstraße mündet, da ein Parkplatz zwischen dem Eingang und der Staatsstraße liegt.

Hubert Radan, Leiter des Altenheimes, erklärt jedoch, dass "der besonderen Situation am Marienheim und deren Bewohnern jedoch Rechnung tragend, die Behördenvertreter sich übereinstimmend für eine Ampellösung ausgesprochen haben". Die Ampel solle insbesondere alten und behinderten Menschen eine gefahrlose und selbständige Überquerung der viel befahrenen Straße ermöglichen.

Hermann Ziegler vom Landratsamt Ebersberg erklärt die Vor-und Nachteile einer solchen Ampel. Die Vorteile seien beispielsweise mehr Sicherheit für die Menschen als bei einer Tempo-30-Zone, eine automatische Reduzierung der Geschwindigkeit von motorisierten Verkehrsteilnehmern und die Zunahme der allgemeinen Aufmerksamkeit aller Beteiligten.

Die Nachteile seien die Kosten von zirka 50 000 Euro, die der Markt Glonn größtenteils tragen müsste, mehr Lärm durch das Ab-und Anschalten der Motoren und die größeren CO₂-Emissionen.

Im Zuge der Diskussion bei der Sitzung des Marktgemeinderates, zeigte man sich im Gremium allgemein verwundert und unzufrieden über die Ablehnung der Tempo-30-Zone, zumal eine solche Lösung an anderen Straßen in Oberbayern genehmigt worden sei, wie es hieß. "Man erkennt das Problem, aber die Bedingungen sind nun mal nicht erfüllt", sagt Ziegler dazu, "wir versuchen, die Situation am Marienheim zu verbessern, aber noch ist nicht sicher wie." Vorerst wurde bei der Sitzung beschlossen, dass der Marktgemeinderat die Verwaltung damit beauftragt, einen Planer ausfindig zu machen. Dieser soll dann eine grundsätzliche Ausgestaltung samt Kostenschätzung erarbeiten.

Für die Heimleitung wäre das Hubert Radan zufolge eine verträgliche Lösung. Auch die Bewohnervertreter hätten sich sehr zufrieden gezeigt, sagt er. In ihren Augen wäre der Kompromiss auf jeden Fall schon ein großer Schritt in die richtige Richtung.

© SZ vom 06.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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