Neufarner Berg:Auferstandene Ruine

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Landtags-Petitionsausschuss will sich für den Wiederaufbau des Straßenmeisterhäuschens einsetzen.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Dass bei Sanierungsarbeiten etwas zu Bruch geht, kommt gelegentlich vor. Weniger alltäglich ist es dagegen, wenn bei den Arbeiten gleich die Baugenehmigung für das Haus unwiderruflich wegsaniert wird. Genau das ist bei der Renovierung des alten Straßenmeisterhauses am Neufarner Berg passiert. Dieses darf nach einem Teilabriss laut Baurecht nicht wieder aufgebaut werden. Nun will sich der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags für eine Ausnahme einsetzen.

Für den Ausschuss begutachteten die beiden Abgeordneten Benno Zierl (FW) und Martin Huber (CSU) am Montag das Häuschen. Beziehungsweise was davon übrig ist; statt eines Hauses stehen an der Straße zwischen Neufarn und Anzing nur noch zwei Mauern. Und genau dieser nahezu komplette Abriss verhindert den Wiederaufbau. Denn die Ruine befindet sich im Außenbereich, wo reine Wohngebäude eigentlich nicht zulässig sind. Ausnahmen gibt es meist nur im Rahmen einer Duldung, etwa wenn das Gebäude schon sehr lange als Wohnhaus genutzt wird. Allerdings erlischt eine solche Duldung mit dem Abriss des Gebäudes. Ein solcher liegt nicht nur nach Meinung des Vaterstettener Bauamtes im konkreten Fall vor.

Auch zwei von der Gemeinde Vaterstetten in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, dass am Neufarner Berg nichts mehr zu machen ist. Man habe sich wirklich bemüht, eine Lösung zu finden, die im Sinne der Eigentümerin sei, versicherten die Vertreter der Gemeinde. Einen Wiederaufbau würde er jederzeit mittragen, so Bürgermeister Georg Reitsberger (FW), das Baurecht gebe dies aber leider nicht her. Und das, obwohl alle Möglichkeiten geprüft wurden, ergänzte sein Stellvertreter Martin Wagner. So habe man etwa untersucht, ob eine Rekonstruktion aus historischen Gründen möglich sei, sagte Bauamtsleiterin Brigitte Littke. Leider habe sich aber herausgestellt, dass das um das Jahr 1907 entstandene Haus weder ortsbildprägend noch ein Baudenkmal sei. "Uns sind die Hände gebunden," fasste Littke zusammen. Grund für die Bemühungen sei, dass man bei der Gemeinde überzeugt ist, dass die Besitzerin keine Schuld am jetzigen Zustand des Hauses treffe.

Wie es dazu kam, schilderte die Eigentümerin den Anwesenden. Sie habe das Haus vor zwei Jahren von den Vorbesitzern erworben unter der Vorgabe, es zu erhalten. Da es aber in keinem guten Zustand mehr war, habe sie einen Experten für Sanierungen zu Rate gezogen - oder zumindest jemanden, den sie dafür hielt. Denn auf dessen Zutun seien die Mauern und das Dach entfernt und ein nicht genehmigter Keller eingebaut worden. Was dann schließlich im vergangenen Sommer zur Verhängung eines Baustopps führte. "Ich wollte es nie wegreißen, ich wollte es erhalten", versicherte die Eigentümerin mit Tränen in den Augen. Der Experte habe sich übrigens seit dem Baustopp unsichtbar gemacht, so die Hausbesitzerin. Ein Prozess wegen möglicher Regressansprüche gegen ihn sei in Vorbereitung.

Die beiden Abgeordneten waren sich einig, dass ein spezieller Fall vorliegt. "Das ist schon eine unbillige Härte", meinte Zierl. Schließlich gehe es hier nicht um einen "Schwarzbau mitten in der Landschaft", sondern um ein seit Jahrzehnten bestehendes Haus. Dass es für dieses mittlerweile keine Genehmigung mehr gebe, liege an "einer Vielzahl an blöden Situationen". Die leider alle zulasten der Eigentümerin gingen, befand Huber, "es ist so, dass sie jetzt ausbaden soll, was sie nicht zu verantworten hat".

Vielleicht gibt es aber doch noch Hoffnung für das alte Haus und seine Besitzerin. In einer längerer Beratung zwischen den Abgeordneten, den Bürgermeistern, Bauamtsleiterin Littke und Susanne Gerdes von der Obersten Baubehörde wurde ein Vorschlag erarbeitet, der an diesem Mittwoch in den Petitionsausschuss des Landtages eingebracht werden soll. Demnach darf die Eigentümerin ihr Haus zwar wieder aufbauen, aber nur genau so, wie es vor über 100 Jahren errichtet wurde. Alle Änderungen, etwa der Keller, müssen abgerissen werden. Ob der Ausschuss dem zustimmt, muss sich zeigen, die Eigentümerin will sich zunächst noch keine zu großen Hoffnungen machen. "Ich glaube es erst, wenn ich es schwarz auf weiß sehe". Mit einem Wiederaufbau des Häuschens hätte sie keine Probleme, im Gegenteil: "Das wollte ich nie anders."

© SZ vom 14.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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