Grafing:Strafbefehl wegen Untreue

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Der Grafinger Stadtrat Heinz Fröhlich hat in seiner Funktion als Finanzvorstand einer Genossenschaft 13 000 Euro nicht korrekt weitergeleitet. Dafür muss er nun 9000 Euro zahlen

Von Thorsten Rienth, Grafing

Fast ein Jahr lang haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gedauert. Nun steht das Ergebnis fest: Die Juristen sind davon überzeugt, dass sich der Grafinger Stadtrat Heinz Fröhlich (Bündnis für Grafing) in drei Fällen der Untreue schuldig gemacht hat. Ein Strafbefehl des Ebersberger Amtsgerichts über 9000 Euro ist laut Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich bereits zugestellt worden. Fröhlich kündigte an, diesen anzunehmen. Er vermeidet damit eine Gerichtsverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft wirft Fröhlich vor, im Zeitraum zwischen 2013 bis 2015 dreimal Geld aus der Kasse des Genossenschaftsladens "fair" nicht korrekt auf das Konto der Genossenschaft eingezahlt zu haben. Dazu wäre er als Finanzvorstand verpflichtet gewesen. Im vergangenen Sommer bemerkte der Aufsichtsrat der Genossenschaft bei einer Revision das Finanzloch. Bei der darauffolgenden Mitgliederversammlung des Weltladens räumte Fröhlich die "Fehlbuchungen" ein. Er legte sein Amt als Finanzvorstand nieder und erstattete die fehlenden 13 000 Euro zurück.

Da der Genossenschaft dadurch kein Schaden entstanden war, verzichtete der Vorstand auf eine Anzeige. Wenig später erstatteten allerdings zwei frühere Grünen-Parteikolleginnen von Fröhlich Anzeige - Ottilie Eberl und die jetzige Grafinger Bürgermeisterin Angelika Obermayr. So wurde die Angelegenheit dann doch öffentlich.

Fröhlich war zu dieser Zeit noch Vorsitzender des BfG gewesen, ein Bündnis, das er nach seinem Zerwürfnis mit den Grünen im Jahr 2011 gegründe hatte. Bei den Vorstandswahlen im Februar diesen Jahres trat er dann nicht mehr für ein Vorstandsamt an. Einerseits sei dies beruflich begründet, erklärte er. Andererseits wolle er die Vorwürfe gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als "fair"-Finanzvorstand vom BfG fernhalten. Seither nimmt Fröhlich in Grafing nur noch sein Stadtratsmandat wahr.

Gefragt, ob der Strafbefehl hierfür Konsequenzen hätte, verneint Fröhlich. Erst bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr müsste er sein Mandat zurückgeben. Der Strafbefehl liegt Heidenreich zufolge unterhalb der Schwelle von 90 Tagessätzen, ab der man als vorbestraft gilt. Mit der Annahme des Strafbefehls sei die Angelegenheit "juristisch erledigt", sagt Fröhlich.

© SZ vom 07.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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