Grafing:Kein Staubschutz, kaputte Werkzeuge

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Weil der Arbeitsschutz missachtet wurde, muss Grafing die Sanierung des Grundschulkellers kurzfristig stoppen

Von Max Nahrhaft, Grafing

Als "unzumutbare Arbeitsbedingungen" hat Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) die Umstände bezeichnet, unter denen Bauarbeiter an der Grafinger Grundschule beschäftigt wurden, bevor die Stadtverwaltung davon erfuhr und den Bau umgehend stoppte. Während der Sommerferien wurde in dem Gebäude der Keller saniert. Dabei sind von einem Subunternehmer der ausführenden Firma Arbeitsschutzbestimmungen massiv missachtet worden, sagte der SPD-Stadtrat Franz Frey, der die Vorfälle nun öffentlich machte. Die Vorwürfe hat Bürgermeisterin Obermayr bestätigt. Demnach seien im Untergeschoss Abbrucharbeiten ausgeführt worden. Dabei mussten die Arbeiter Teile der Wände mit Schlagbohrern abtragen. Dafür hätten sie weder angemessenen Staubschutz noch intakte Werkzeuge zur Verfügung gehabt. Vor allem der fehlende Mundschutz habe bei der starken Staubentwicklung im Keller die Gesundheit der Arbeiter massiv gefährdet. Die Stadtverwaltung sei vom Hausmeister der Schule über die Arbeitsbedingung informiert worden. Bis dahin allerdings seien bis zu vier Arbeiter über mehrere Tage bereits dem Baustaub ausgesetzt gewesen.

"Als das Bauamt über die Unregelmäßigkeiten in Kenntnis gesetzt wurde, haben wir die Bauarbeiten sofort untersagt und den Unternehmer darauf angesprochen", sagt Obermayr. Die Baufirma hätte darauf unverzüglich reagiert und alle beanstandeten Mängel behoben. Allerdings habe die Stadt auch Druck ausgeübt und 10 000 Euro einer fälligen Abschlagszahlung bis zum Abschluss der Baumaßnahme einbehalten. Darüber hinaus, so Obermayr, behalte sich die Stadt Grafing vor, bei einer erneuten Gefährdung der Gesundheit von Mitarbeitern der Firma die Gewerbeaufsicht zu benachrichtigen. Schließlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Baufirma bei einem neuen Auftrag wieder zum Zug kommt. Die Aufträge werden öffentlich ausgeschrieben. Kann die günstigste Firma nachweisen, dass sie den Mindestlohn bezahlt, muss deren Angebot den Zuschlag erhalten. "Da sind uns die Hände gebunden", sagt Obermayr. "Auch uns tut es oft leid, dass wir die Aufträge nicht an ortsansässige Firmen vergeben können", bedauert die Bürgermeisterin Ein Ausschluss von Firmen, die mit Subunternehmen zusammenarbeiten, gehe allerdings an der Realität vorbei.

© SZ vom 08.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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