Geringe Quote:Kein Problem mit Hunden

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Zorneding sieht nach Attacke auf Frau keinen Handlungsbedarf.

Von Carolin Fries

Zornedings Geschäftsführer Daniel Kommnick sieht "kein Problem" mit freilaufenden Hunden in der Gemeinde. Zwar gebe es "wiederkehrende Begegnungen" von Mensch und Hund, die mitunter auch zu Auseinandersetzungen führten, doch "die Quote ist gering". Vier bis sechs Fälle würden jedes Jahr auf seinem Schreibtisch landen, in denen wegen des Verstoßes gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermittelt wird. Dann hat die Gemeinde ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, muss die Geschädigten und Beschuldigten anhören und unter Umständen Maßnahme gegen den Tierhalter einleiten, die bis zur einer Unterlassung der Hundehaltung gehen können.

Zuletzt hatte sich eine Frau am Fuß verletzt, weil sie nach einer Attacke von zwei freilaufenden Hunden vom Fahrrad gestürzt ist. Der Vorfall ereignete sich an der "Thaler Lacke", einer gemeindlichen Grünanlage, in der Hunde ausschließlich angeleint Gassi gehen dürfen. Kommnick verweist auf die Grünanlagensatzung, die das regelt und auf entsprechende Beschilderungen im Gemeindegebiet. Ihm ist durchaus bewusst, dass sich nicht alle Hundehalter an die Verordnung halten - nicht nur an der "Thaler Lacke". Auch am Weiher beim Monopterus sind immer wieder freilaufende Hunde zu sehen und manche Zornedinger berichten, den Weg deshalb zu meiden. Im Rathaus sieht man allerdings keine Notwendigkeit, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren - "noch nicht", wie Kommnick betont. Sollten sich die Vorfälle häufen, würde er sehr wohl die Hundehalter in den Grünanlagen ansprechen und Handzettel verteilen. "Es handelt sich schließlich um das Sicherheitsrecht, das ist sehr wichtig", sagt er.

Der gestürzten Frau bleibt nun die Möglichkeit, den Vorgang bei der Polizei anzuzeigen. Dort würde dann gegen die Hundehalter wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, denn diese haben sich ohne Nennung ihrer Personalien vom Unfallort entfernt und die Frau dort liegen gelassen. Doch auch Geschäftsführer Kommnick würde parallel untersuchen, ob die Halter auch gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz verstoßen haben.

© SZ vom 08.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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