Forderung im Stadtrat:Kein Bier mehr für Unter-18-Jährige auf dem Grafinger Volksfest?

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Wegen der vielen Sauf-Exzesse der vergangenen Jahre blüht dem Grafinger Volksfest eine neue Regel: Der Stadtrat entscheidet nun über ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche.

Von Thorsten Rienth, Grafing

Eine 15-Jährige, so betrunken, dass sie von der Polizei nach Hause gefahren werden muss. Eine Gleichaltrige, die der Rettungsdienst ins Krankenhaus bringt. Ein anderer 15-Jähriger schlägt mit der Faust eine Fensterscheibe ein. Auch wenn es für Außenstehende so klingen mag - die drei Vorfälle sind kein Best-of aus mehreren Jahren, sondern trugen sich an einem einzigen Grafinger Volksfestwochenende zu. Keine Frage: Es war dies ein extremes Wochenende. Es zeigt aber, warum das Grafinger Volksfest seit Jahren als eines bekannt ist, auf dem die Alkoholexzesse schlimmer sind als anderswo. Am Dienstag könnte der Grafinger Stadtrat nun Konsequenzen daraus ziehen.

Geht es nach dem Bündnis für Grafing (BfG), soll das Gremium dann eine strengere Schankregelung beschließen. Konkret wird es über eine Erweiterung der Grafinger Volksfestverordnung entscheiden, die folgendermaßen lautet: "An Jugendliche unter 18 Jahren ist der Ausschank von alkoholischen Getränken verboten."

Eigentlich erlaubt das deutsche Jugendschutzgesetz, dass Jugendliche ab 16 Jahren Bier und Wein trinken dürfen. Per Verordnung können Städte und Gemeinden die Regelung aber bei Bedarf verschärfen. Nach Ansicht des BfG ist eine solche Verschärfung in Grafing nötig, "um den steigenden Alkoholkonsum von Jugendlichen auf dem Grandauer Volksfest zu stoppen". Wenngleich der Trend mangels Erhebungen als umstritten gilt, ist die Debatte um Alkoholverbote in Grafing nicht ganz neu.

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Im Frühjahr 2009 hatte das Verbot zum ersten Mal auf der Tagesordnung gestanden, damals im Sozial- und Kulturausschuss. Der Anstoß kam allerdings nicht aus dem Gremium selbst, sondern von der Polizeiinspektion Ebersberg: Alkohol solle generell nur noch an Erwachsene ausgeschenkt werden, empfahlen die Beamten. "Ein Verbot wäre geeignet, um den offensichtlich exzessiven Alkoholmissbrauch von Jugendlichen entgegenzutreten."

Kritiker des Vorhabens sehen das Problem im "Vorglühen"

Kritiker hielten solchen Ansichten für gewöhnlich entgegen, ein Verbot würde das Problem lediglich verlagern. Hindere man Jugendliche am Biertrinken im Bierzelt, suchten sie sich dazu eben unbeobachtete Plätze. Vor allem nachts gäbe es derer viele, gerade im Umfeld des Grafinger Volksfestplatzes - hinter der Stadthalle, nebenan im Stadtpark oder eben irgendwo in der weitläufigen Grafinger Bahnhofsgegend.

In den vergangenen Jahren verwiesen die Grafinger Verbotskritiker auch immer wieder auf einen weiteren Aspekt, das "Vorglühen". Das Problem sei nicht, dass Jugendliche im Bierzelt problemlos an Bier kämen, hieß es. Vielmehr kämen sie - stets bestens und auch mit Hochprozentigem versorgt - bereits betrunken auf dem Volksfestplatz an. Im Kern waren dies auch die Argumente, warum der Verbotsantrag aus dem Jahr 2009 keine Mehrheit fand. Eine Randnotiz aus dem damaligen Sozialausschuss: Die anwesenden Stadträtinnen votierten für das Verbot. Die Stadträte, von denen damals eine deutlich größere Zahl in den Stadtratsausschüssen saß, stimmten dagegen.

Außerhalb des Volksfestplatzes greift die Stadt dagegen inzwischen härter durch. Während der Feierlichkeiten wird in der Grafinger Innenstadt ein großflächiges Areal zur Zone erklärt, in der Alkohol verboten ist. Es ist jedoch erlaubt, die Zone auf dem Heimweg betrunken zu durchqueren.

© SZ vom 13.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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